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Kein radikaler Wandel des Telekommunikationsgesetzes

Regulierungsbehörde soll weitere Eingriffsmöglichkeiten bekommen
Von dpa / Hayo Lücke

Bei der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG [Link entfernt] ) und seine Anpassung an die EU-Richtlinie wird es keinen grundsätzlichen Systemwechsel geben. Das sagte der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), Matthias Kurth, in einem dpa-Gespräch. Dennoch wird es nach seiner Einschätzung in Teilen zu einer Verschärfung der bisherigen Regulierungspraxis kommen. "Die Eingriffsmöglichkeiten der Behörde werden sich erweitern, was den Bereich der Datendienste angeht", betonte Kurth.

Das bisherige Telekommunikationsgesetz sei noch entwickelt worden vor dem Hintergrund der Sprachtelefonie. Hierzu sagt Kurth: "Heute ist jedoch der Datenstrom der relevante Wachstumsmarkt der künftigen Jahre". In diesen Bereich, zu dem etwa der gesamte DSL-Markt gehört, konnte die Regulierungsbehörde immer nur im Nachhinein über den Nachweis eines Missbrauchs eingreifen. Nach der EU-Richtlinie sei der Netzzugang künftig aber technologieneutral zu regeln. Folge: "Wir werden im Zugangsbereich durchaus weitere Eingriffsbefugnisse erhalten".

Nach weiteren Worten des 50-Jährigen Chefregulierers hat sich das bisherige Telekommunikationsgesetz als solches bewährt. Sehr viele Unternehmen hätten hohe Summen in den Markt investiert und verfolgten langfristige Konzepte. "Diejenigen, die vertraut haben auf einen stabilen Regulierungsrahmen und auf eine starke, unabhängige Regulierungsbehörde, sollen auch weiterhin darauf vertrauen können". Bei der Novellierung des Gesetzes sollen der EU-Rahmen und Erfahrungen aus der fünfjährigen Geschichte der Regulierung in Deutschland mit einander verschränkt werden, betonte Kurth.

Im März 2003 wird voraussichtlich der Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium vorliegen. Im Herbst könnte das neue Telekommunikationsgesetz verabschiedet werden.