kassiert

RegTP: Call by Call über 0190er/0900er Rufnummern nicht mehr zulässig

Entsprechende Angebote sollen binnen drei Wochen eingestellt werden
Von Marie-Anne Winter

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gibt soeben bekannt, dass die Netzbetreiberauswahl im so genannten Call-by-Call-Verfahren über 0190er/0900er Rufnummern eingestellt werden müssen. Nur über die speziell hierfür bereitgestellten Kennzahlen der Struktur 010xy bzw. 0100xy dürfen weiterhin Call-by-Call-Verbindungen angeboten werden. Entsprechende Angebote über 0190er/0900er Rufnummern sind innerhalb von drei Wochen einzustellen.

Laut Regutlierungsbehörde verstoßen Call-by-Call-Angebote mit 0190er/0900er Rufnummern gegen das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie verzerren den Wettbewerb und verwirren die Verbraucher. Das sind die Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung, die die Behörde vor ihrer Entscheidung durchgeführt hat.

Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vom 21. Oktober 2002 wurde ausschließlich die Deutsche Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen verpflichtet, bei Fern- und Ortsgesprächen eine gesprächsweise Auswahl alternativer Netze über Verbindungsnetzbetreiberkennzahlen ("Call-by-Call-Selection") zu ermöglichen. Zudem wurden den alternativen Anbietern regulatorische Vorgaben zur Call-by-Call-Selection gemacht. Durch die Weitervermittlung zu Teilnehmeranschlüssen über 0190er/0900er Rufnummern werden abweichend vom TKG faktisch auch andere Netzbetreiber als die Deutsche Telekom gezwungen, ihren Kunden Carrier-Selection zu ermöglichen, wenn sie diesen den Zugang zu 0190er/0900er Rufnummern ermöglichen.

Mehr Klarheit für Verbraucher

Außerdem darf die Auswahl vermittelter Telekommunikationsdienstleistungen gemäß dem TKG nur zwischen "unmittelbar zusammengeschalteten Netzbetreibern" erfolgen. Diese Anforderung wird aber durch 0190er/0900er Angebote unterlaufen. Das Angebot der Weitervermittlung von Ortsgesprächen über Premium-Rate-Diensterufnummern (so genannte PRD-Rufnummern) verstößt außerdem gegen das im TKG enthaltene Erfordernis einer ortsnahen Zuführung in sämtlichen lokalen Einzugsbereichen für Ortsgespräche. Diese ist bei einer Nutzung von 0190er/0900er Nummern für Call by Call im Ortsnetz nicht gegeben.

Die Entscheidung hat für den Verbraucher nach Einschätzung der Regulierungsbehörde nachhaltige Vorteile. Sie sorgt für Klarheit und Transparenz hinsichtlich der Vorwahlziffern, die für bestimmte Dienste von der Reg TP zur Verfügung gestellt wurden. So werden in Zukunft unter 0190er/0900er Rufnummern nur noch klassische Premium-Rate-Dienste angeboten, während Call-by-Call-Angebote ausschließlich über die Verbindungsnetzbetreiberkennzahlen 010xy möglich sind.

Verbraucher können so bestimmte Nummerngassen und damit auch bestimmte Dienste gezielt bei ihren Netzbetreibern sperren lassen, ohne dass sie die bisherigen Nachteile erleiden: Sie verzichten nicht mehr auf günstige Call-by-Call-Angebote über eben diese Nummern. Zum anderen ist die Gefahr, durch Verwählen statt einer preiswerten Call-by-Call-Vorwahl einen teuren Premium-Rate-Dienst (0190/0900) anzuwählen, deutlich geringer, da jeder Telekommunikations-Dienst zukünftig nur die für ihn vorgesehene Rufnummerngasse nutzt, so die Regulierungsbehörde in Bonn weiter.