Telekom unterliegt

Urteil: Telecom ist nicht gleich Telekom

Deutsche Telekom unterliegt im Streit mit 01051 Telecom
Von Hayo Lücke

Die Deutsche Telekom hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage im Streit um das Namensrecht hinnehmen müssen. Nach dem am gestrigen Abend gefallenen Urteil hat das Bonner Unternehmen kein Alleinrecht auf den Namen "Telecom". Damit ging der Düsseldorfer Call-by-Call-Anbieter 01051 Telecom, gegen den die Telekom geklagt hatte, als Sieger aus der Gerichtsverhandlung. Dies berichtet das Handelsblatt in seiner heutigen Ausgabe.

Die Deutsche Telekom hatte in der Verhandlung darauf hingewiesen, dass eine große Verwechslungsgefahr zwischen den Bezeichnungen "Telekom" und "Telecom" bestehe. Die breite Öffentlichkeit verbinde mit der Bezeichnung den ehemaligen Monopolisten. Demzufolge gehöre der Name zum allgemeinen Sprachgebrauch, argumentierte der Telekom-Anwalt in der mündlichen Verhandlung. Dagegen führte 01051 aus, "Telekom" sei nur eine Abkürzung für Telekommunikations-Dienstleistungen und beschreibe damit nur den Tätigkeitsbereich des Unternehmens.

Eine Begründung zu dem Urteil gab es seitens des BGH zunächst nicht. Bereits vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf war die Klage der Deutschen Telekom mit der Begründung abgewiesen worden, die Bezeichung "Telekom" werde nicht automatisch mit dem Konzern in Verbindung gebracht.