irreführend

Tele2 erwirkt einstweilige Verfügung gegen Deutsche Telekom

Ex-Monopolist soll mit falschen Behauptungen für xxl-Tarif geworben haben
Von Björn Brodersen

Das Landgericht Bonn hat eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom wegen irreführender Behauptungen zum Tarif AktivPlus xxl erlassen. Telekom-Mitarbeiter sollen die Information verbreitet haben, dass es Nutzern dieses Tarifs nicht möglich sei, weiterhin Call-by-Call-Vorwahlnummern für günstige Telefonanrufe zu gebrauchen. Außerdem soll die Telekom gegenüber Verbrauchern behauptet haben, dass auch keine feste Voreinstellung (Pre-Selection) eines Telekom-Wettbewerbers mehr in den Tarifen AktivPlus xxl und T-Net xxl vorgenommen werden kann. Schließlich soll der Telefonkonzern neue Kunden für die Anschlussvariante T-Net xxl mit dem Versprechen geworben haben, dass sie mit diesem Tarif auch an Wochenenden umsonst im Internet surfen können. Bekanntlich ist diese Möglichkeit mit allem neuen xxl-Tarifen, die seit dem 1. Oktober 2003 abgeschlossen werden, nicht mehr möglich.

Das Landgericht Bonn untersagte der Deutschen Telekom mit sofortiger Wirkung die genannten Behauptungen, da sie falsch und irreführend seien. Die Richter folgten damit einem Antrag der Telefongesellschaft Tele2. Bei Zuwiderhandlung muss das Bonner Unternehmen mit bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld rechnen. Die Eilentscheidung des Landgerichts kann allerdings noch von den Prozessbeteiligten angefochten werden.

Bereits im März hatte Tele2 eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom erwirkt. Damals soll die Telekom Listen der von Tele2 geworbenen Pre-Selection-Kunden gezielt dazu genutzt haben, um abtrünnige Kunden teilweise noch vor der technischen Einrichtung der Pre-Selection für sich zurückzugewinnen.

AktivPlus- und XXL-Tarif im Kurz-Überblick

Wie es auch auf unserer Tarif-Infoseite steht, ist die Nutzung von Call by Call und eine Pre-Selection auch im AktivPlus-Tarif und bei anderen Optionstarifen der Deutschen Telekom möglich. Die Grundgebühr ist bei Aktiv-Plus um 5,06 Euro höher als bei einem normalen Anschluss (analog oder ISDN) - dafür gibt es aber Vergünstigungen, wie einen im Vergleich zum Standardtarif kürzeren Abrechnungstakt oder günstigere Minutentarife für Gespräche innerhalb Deutschlands und ins Ausland.

Die Grundgebühr im T-Net xxl-Tarif ist um 9,28 Euro höher als bei einem normalen Analog-Anschluss. Dafür ist der Minutenpreis werktags günstiger, und samstags, sonntags und an allen bundeseinheitlichen Feiertagen kann man kostenlos im deutschen Festnetz telefonieren. Nochmals unser Hinweis: "Kostenloses Surfen wie beim alten XXL-Tarif ist aber nicht mehr möglich!"

In allen Fällen (außer die 0-Cent-Gespräche am Wochenende) gibt es zudem Call-by-Call-Discounter die einzelne Gesprächsziele zu deutlich besseren Konditionen als die Deutsche Telekom anbieten. In allen Fällen lohnt sich also ein Blick in unsere Tarifdatenbank. Dort erfahren Sie, wer wann wohin günstig ist.