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Wer macht das nicht?


31.01.2007 11:07 - Gestartet von netwriter
Irgendwie machen das doch alle.

Ganz vorne an steht hier Arcor mit seinen Drückerkolonnen -
letztlich wieder bei uns im Raume aufgekreuzt.

Die erzählen den Leuten irgendwas vom Pferd. Biste unerfahren,
biste ohne es eigentlich zu wollen Arcor-Kunde und hast 'ne Menge
Ärger um den Vertrag wieder loszuwerden.

Wenn das nicht auch unlautere Mittel sind...

Gruß vom Netwriter
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[1] fruli antwortet auf netwriter
31.01.2007 12:16
Hi,

Benutzer netwriter schrieb:

Ganz vorne an steht hier Arcor mit seinen Drückerkolonnen - letztlich wieder bei uns im Raume aufgekreuzt.

Die erzählen den Leuten irgendwas vom Pferd. Biste unerfahren, biste ohne es eigentlich zu wollen Arcor-Kunde und hast 'ne Menge Ärger um den Vertrag wieder loszuwerden.

Diese Drückerkolonnen verkaufen heute in der einen Stadt Arcor, morgen Tele2 und übermorgen T-Com in der Nachbarstadt.

Die TK-Unternehmen nutzen da die gleichen externen Dienstleister um auf Provisionsbasis Kunden zu generieren bzw. höherpreisige Produkte zu vermarkten.

Zum eigentlichen Problem hier im Artikel: das sind die Folgen der von der Regulierungsbehörde letzten September nach exakt 2 Jahren Verbot wieder erlaubten Vertragslaufzeit bei T-Com-Tarifen.

Mittlerweile ist es leider so, dass alle in der aktiven Vermarktung befindlichen T-Com-Produkte eine MVLZ von 1 Jahr haben. Call Plus ohne MVLZ wird einem bei einer Beratung im T-Punkt oder an der Hotline i.d.R. verschwiegen und z.T. wird die Existenz dieses Tarifs wider besseren Wissens von den Beratern sogar dediziert verleugnet, wenn man gezielt nach ihm fragt oder gezielt die Frage nach dem Angebot mit der günstigsten Grundgebühr stellt.

Bei DSL sieht es mit der MVLZ ja bereits seitdem die T-Com im Februar 2005 den T-Online-Resale-DSL-Trick zur Auferlegung der 1-Jahreslaufzeit auf den DSL-Anschluss ersonnen hat entsprechend aus.


Die T-Com ruft mittlerweile auch massenhaft in einer Kampagne Kunden mit T-DSL-Rückfallprodukten an und behauptet dann, sie können bei Umstieg von Consumer-T-DSL auf ein C&S-Paket (mit MVLZ, die natürlich nicht erwähnt wird) höhere Bandbreite erhalten (2MBit bei Basic, 6MBit bei Complete) - und das obwohl die T-Com eben auch bei C&S keinen Jota von den antiquierten Fixed-Rate-ADSL1-Kontes-Orka-Schaltregime abweicht.

Als mit T-DSL-Ultralight (384/64) abgespeister Kunde hat man da dann mir nichts dir nichts einen 1-Jahres-Knebelvertrag an der Backe ohne irgendeinen Nutzen - im Gegenteil: falls ein alternativer Kollokationsanbieter mit liberalerem Dämpfungsregime (ADSL2+/ratenadaptiv auch bei unteren Bandbreiten oder z.B. SDSL-basiertes QDSL) in der Zwischenzeit ausbaut oder endlich die Regulierungsbehörde IP-Bitstream in Deutschland nach jahrelanger Verzögerung durchsetzt mit den gemäss ERG vorgesehenen Provider-definierten DSLAM-Schaltprofilen, sitzt man dank T-Com-MVLZ und Ultralight fest.

So long.
fruli
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[1.1] netwriter antwortet auf fruli
31.01.2007 13:00
Ja und?

Schonmal was von 1&1 gehört? Bei denen ist es doch dasselbe.
Versprechen 6.000, liefern u.U. aber nur 4000...
Und das bei 24-monatiger Laufzeit.

Fakt ist, in den Callcentern wird nicht mehr gesagt als gesagt werden muss. D.h., wird nicht gezielt nach MVLZen gefragt, erhält man auch keine Antwort - gilt bei allen Gesellschaften mittlerweile, da ist die T-Com nicht alleine.

Im Übrigen stehts ja überall im Kleingedruckten, worauf man sich ja dann von Seiten der Gesellschaften berufen kann. Man kann das Ganze ja auch schriftlich beauftragen und dann mit dem Zusatz versehen, dass man, wenn die gewünschte Downstreamleistung nicht geliefert weden kann, keinen DSL-Vertrag wünscht. Dann ist man auf der sicheren Seite, da man es von vorneherein eingeschränkt hat.

Ich erkenne also den Unterschied zu anderen Gesellschaften nicht wirklich. Vor allen Dingen sollten die nicht so tun, als ob sie die Engel wären. Habe nämlich auch schon öfter gehört, dass die Kunden dankbar waren, dass Sie von der T-Com nochmals angerufen wurden. Nur so konnte die Sache abschließend geklärt werden, nämlich, dass der Kunde gar nicht wirklich zum anderen Anbieter wechseln wollte.

Bin gespannt, was andere Firmen unternehmen, wenn denen die Kunden fortlaufen. Auch hier wird man angerufen. So einfach nimmt das keiner hin. Und auch von namhaften DSL-Resellern hört man allzuoft, mit welcher Ignoranz hier ordnungsgenmäße Kündigungen behandelt werden. Das ist natürlich auch 'ne Art...

Gruß vom Netwriter
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[1.1.1] fruli antwortet auf netwriter
31.01.2007 14:50
Hi,


Benutzer netwriter schrieb:

Ja und?

Der T-Com wird hier aber gezielt vorgeworfen, dass sie ordnungsgemässe Umschalt/Portierungsanträge von alternativen Direktanschlussanbietern, die sie gemäss reguliertem Prozedere abarbeiten müsste, aus fadenscheinigen Gründen ablehnt und dann die eigenen Endkunden gezielt in einen der neuen aktiv vermarkteten T-Com-Tarife mit 1 Jahr MVLZ "zum Übergang" lotst.

Das ist sicher so nicht im Sinne der Regulierung.


Schonmal was von 1&1 gehört? Bei denen ist es doch dasselbe. Versprechen 6.000, liefern u.U. aber nur 4000...
Und das bei 24-monatiger Laufzeit.

Falls man nicht im Telefonica-Linesharing-Ausbaugebiet (ca. 50% Bevölkerungsabdeckung) wohnt, kann es einem sogar passieren, dass man von 1&1 mit T-DSL-Resale Ultralight 384/64 (entsprechend 2½% der beworbenen 16MBit-Bandbreite bzw. 6½% der beworbenen Upstream-Bandbreite) für 24 Monate abgespeist wird.

Als Verbraucher kann man, sofern der Anschluss nicht mittels ADSL1@T-DSL/T-DSL-Resale realisiert ist, IMO durchaus die niedrigere Bandbreite akzeptieren, da man tatsächlich das erhält, was die Anschlussleitung und das verwendete Modem (möglichst kein AVM verwenden bei grenzwertiger ratenadaptiver Schaltung) physikalisch zulässt (ratenadaptive Schaltung).

Bei T-DSL/T-DSL-Resale@ADSL1 kann davon aber keine Rede sein. Hier sind noch immer bei allen Bandbreiten ausser T-DSL-Ultralight-384/64 die antiquierten rechnerischen Kontes-Orka-Dämpfungsgrenzen aus den DSL-Anfangszeiten das alleinige sakrosankte Kriterium für die mittels antiquierter Fixed-Rate-Schaltung realiserte ADSL1-Bandbreite. Nur für T-DSL-Ultralight 384/64 hat die T-Com innerhalb von 5 Jahren die Dämpfungsgrenze um 8,5db (entsprechend knapp 1km Leitungslänge Reichweitengewinn bei durchschnittlich dicken Adern) ausgeweitet - von ursprünglich 46,5db über 48db, 50db und seit letztem Sommer 55db. Leider wurde für alle übrigen ADSL1-Bandbreiten jedoch überhaupt nichts getan - von der Anwendung der ratenadaptiven Schaltung, wie sie bei sämtlichen alternativen Anbietern seit Äonen üblich ist, mal ganz zu schweigen.

Zudem wird von der T-Com die Buchung von ratenadaptivem ADSL2+/T-DSL-16000 durch den Vertrieb bei rechnerischen Dämpfungen > 18db verhindert - selbst wenn der Kunde bereit wäre auf jegliche Bandbreitenentstörung zu verzichten und sich mit jeder sich ergebenden Bandbreite einverstanden erklärt bzw. sogar bereit wäre, die Kosten für die vom Regelschaltregime abweichende Testschaltung zu übernehmen.

Fakt ist, in den Callcentern wird nicht mehr gesagt als gesagt werden muss. D.h., wird nicht gezielt nach MVLZen gefragt, erhält man auch keine Antwort - gilt bei allen Gesellschaften mittlerweile, da ist die T-Com nicht alleine.

Im Übrigen stehts ja überall im Kleingedruckten, worauf man sich ja dann von Seiten der Gesellschaften berufen kann. Man kann das Ganze ja auch schriftlich beauftragen und dann mit dem Zusatz versehen, dass man, wenn die gewünschte Downstreamleistung nicht geliefert weden kann, keinen DSL-Vertrag wünscht. Dann ist man auf der sicheren Seite, da man es von vorneherein eingeschränkt hat.

Falls man den Support aber nur per 0900-Abz*cknummer erreicht, auf Emails nicht reagiert wird und der DSL-Port vom verhinderten T-DSL-Anschlussreseller monatelang blockiert ist, ist man dann zwar auf der sicheren Seite, den Ärger hat man aber trotzdem am Hals.


Ich erkenne also den Unterschied zu anderen Gesellschaften nicht wirklich.


Vor allen Dingen sollten die nicht so tun, als ob sie die Engel wären.

Das sind sie auch nicht.


Und auch von namhaften DSL-Resellern hört man allzuoft, mit welcher Ignoranz hier ordnungsgenmäße Kündigungen behandelt werden. Das ist natürlich auch 'ne Art...

T-DSL-Resale ist ohnehin ein deutsches Unikat: ein von der T-Com im Einvernehmen mit der Regulierungsbehörde ersonnenes Teufelswerk, um echtes Bitstream, das in der gesamten übrigen EU bereits seit Jahren implementiert ist, zu verhindern bzw. auf Jahre hinaus hinauszuzögern (T-Com titulierte nicht umsonst ihr maliziöses T-DSL-Resale von Beginn an als ihre Bitstream-Variante und tut das immer noch - siehe ihr völlig absurdes Bitstream-Angebot, das sie nach der Regulierungsverfügung im Dezember abgegeben hat und das nichts anderes als T-DSL-Resale mit Z-ISP beinhaltet)

Damit hat der Verbraucher sämtliche Bitstream-Nachteile ohne die Bitstream-Vorteile nutzen zu können: Provider-definierte DSLAM-Schaltprofile/Dämpfungsgrenzen sowie DSL ohne auf der herkömmlichen Vermittlungstechnik basierenden Zwangs-T-Com-Telefonanschluss.

So long.
fruli