Wettbewerb

Telekom: Kein unlauterer Preselection-Wettbewerb

Gericht hebt einstweilige Verfügung auf
Von Mirko Hertrich

Das Landgericht München hat eine von Tele2 erwirkte einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom wieder aufgehoben. Dies sagte eine Tele2-Sprecherin auf Anfrage von teltarif.de. In einer mündlichen Verhandlung gaben die Richter dem Einspruch der Deutschen Telekom statt. Tele2 hatte den Erlass der Verfügung gegen den Bonner Konzern beantragt, weil dieser Preselection-Kunden von Tele2 gezielt angerufen haben soll, um sie zurückzugewinnen. Das Düsseldorfer Unternehmen sah hierin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

Noch steht eine genaue Begründung der Entscheidung durch die Münchner Richter aus. Tele2 kündigte aber an, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Die für Kartellfragen zuständige Zivilkammer des Landgerichts hatte Anfang März ursprünglich dem Antrag von Tele2 stattgegeben, und der Deutschen Telekom per einstweiliger Verfügung verboten, zu Konkurrenzunternehmen gewechselte Kunden mit gezielten Abwerbeaktionen zur Rückkehr zu bewegen. Das Gericht begründete diese Maßnahme mit einem UMG-Verstoß durch die Telekom. Tele2 hatte nach Zeitungsberichten 250 eidesstattliche Versicherungen von Kunden und Mitarbeitern vorgelegt, die bestätigen sollten, dass es derartige Rückwerbebemühungen der Telekom gegeben hat.