Gerichtsstreit

T-Com-Fernsehspots mit Günther Jauch verboten (aktualisiert)

Mitbewerber Tele2 erwirkt Einstweilige Verfügungen
Von Thorsten Neuhetzki

Die sogenannten Badezimmer-Spots der T-Com mit Günther Jauch dürfen im deutschen Fernsehen vorerst nicht mehr ausgestrahlt werden. Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag von Tele2 eine Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom wegen der Irreführung von Verbrauchern durch die beiden TV-Spots erlassen. Aus Sicht von Tele2 behaupte Günther Jauch in den Telekom-Spots, dass man das gesamte Wochenende und an bundeseinheitlichen Feiertagen für 0 Cent telefonieren könne. Auch verschweige Jauch, dass die 0-Cent-Offerte durch eine deutlich erhöhte Telefon-Grundgebühr erkauft werden muss. So beträgt die monatliche Grundgebühr für den T-Net Standard-Tarif 15,66 Euro, für einen T-Net xxl-Tarif muss der Endverbraucher hingegen 24,94 Euro zahlen. Das sind monatlich mindestens 9,28 Euro mehr.

Außerdem unterschlagen die Telekom Spots nach Ansicht des Düsseldorfer Mitbewerbers, dass Gespräche in die Mobilfunknetze, die am Wochenende und an Feiertagen geführt werden, von der Deutschen Telekom dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt werden. Es könne also nicht davon die Rede sein, dass man am Wochenende für 0 Cent telefonieren könne. Dabei erwähnt Tele2 jedoch nicht, dass die Gespräche durch den mitgebuchten AktivPlus-Tarif günstiger werden.

Um nicht irregeführt zu werden, müssten die Zuschauer die vielen klein gedruckten Zusatzhinweise in den Spots aufmerksam lesen. Dies ist dem Zuschauer nach Ansicht von Tele2 nicht möglich. Der Text sei zum einen sehr lang und wird mehrmals in kurzen Abständen ausgetauscht. Zum anderen sei er teilweise gar nicht lesbar, weil helle Schrift vor hellem Hintergrund erscheint. So werde es dem Verbraucher unmöglich gemacht, sich richtig zu informieren.

Das Landgericht Hamburg untersagt mit sofortiger Wirkung, die angegriffenen Badezimmer-TV-Spots mit Günther Jauch im Fernsehen zu zeigen. Der Deutschen Telekom droht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro. Die Eilentscheidung des Landgerichts kann noch angefochten werden.

Auch Sauna-Spots zum enjoy-Tarif verboten

Ab sofort darf Günther Jauch im Fernsehen für die Telekom nicht mehr in die Sauna gehen. Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag der Tele2 eine weitere Einstweilige Verfügung gegen die "für 12 Cent eine Stunde quer durch Deutschland telefonieren"-Spots der Telekom mit Günther Jauch wegen Irreführung der Fernseh-Zuschauer erlassen. Das Angebot von 12 Cent beim enjoy-Tarif gilt jeweils nur für ein Gespräch, das eben bis zu einer Stunde lang sein kann. Wenn mehrere kurze Gespräche innerhalb einer Stunde geführt werden, müssen pro Telefonat jeweils 12 Cent bezahlt werden. Außerdem sage Günther Jauch nichts darüber, dass es sich bei diesem Telefon-Angebot um einen kostenpflichtigen Extra-Tarif handelt. Diesen muss der Verbraucher zusätzlich zu seiner Grundgebühr für weitere 4,68 Euro im Monat hinzu kaufen.

Lesen Sie hierzu auch unseren Kommentar mit dem Titel "Jauchs Millionen".