Prozess

Keine Strafe für Telekom-Mitarbeiter

Angeklagter Mitarbeiter sollte falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben
Von dpa / Thorsten Neuhetzki

Ein wegen der Frühpensionierungen bei der Deutschen Telekom angeklagter Mitarbeiter des Unternehmens bleibt straffrei. Das Amtsgericht Leer hat heute das Verfahren gegen einen früheren stellvertretenden Telekom-Niederlassungsleiter wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage von 9 000 Euro eingestellt. Diesen Betrag zahlt der 51-Jährige, der seine Unschuld beteuert hatte, an den Waisenhort der Post.

Der Postdirektor war wegen Betruges an den Versorgungskassen angeklagt. Die Anklage warf ihm vor, 64 Beamte in den Jahren 1995 und 1996 mittels falscher Gesundheitszeugnisse für dauernd dienstunfähig erklärt zu haben. Nach eintägiger Verhandlung stellte Staatsanwalt Hermann Reuter den Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost versuchten die Nachfolge- Unternehmen Deutsche Telekom AG und Deutsche Post AG, sich möglichst schnell von Mitarbeitern zu trennen. Die Gehaltszahlungen sollten in Pensionszahlungen zu Lasten der Versorgungskassen und der Allgemeinheit umgewandelt werden.