Kundenschutz

Bundestag: Tarifansage bei Call by Call wird Pflicht (aktualisiert)

Bundesrat wird Beschluss vermutlich nicht zustimmen
Von AFP / Thorsten Neuhetzki

Verbraucher sollen besser vor überhöhten Kosten beim Telefonieren geschützt werden. Entsprechende Änderungen am Telekommunikationsgesetz wurden heute im Bundestag mit rot-grüner Mehrheit verabschiedet. Für mehr Kostentransparenz schreibt der Entwurf den Anbietern von Telefon- und Handy-Kurzwahldiensten in zahlreichen Fällen Warnhinweise an die Verbraucher und Preisobergrenzen vor.

Jugendliche nutzen besonders intensiv Kurzwahldienste über das Handy, mit denen etwa Klingeltöne oder Logos heruntergeladen werden können. Anbieter dieser Nummern sollen künftig verpflichtet werden, vor Abschluss von Abonnementverträgen die Vertragsbedingungen in einer SMS mitzuteilen. Erst wenn der Kunde diese bestätigt hat, kommt künftig ein Vertrag zu Stande. Er bliebe aber dann jederzeit kündbar.

Preisansage auch bei 0137-Nummern

Kunden sollen daneben künftig einen Hinweis des Telefonanbieters verlangen können, wenn die Kosten aus Abonnementverträgen für Kurzwahldienste im jeweiligen Monat den Betrag von 20 Euro überschreiten. Darüber hinaus muss der Preis von Kurzwahldiensten ohne Abo ab Kosten von einem Euro vor Abschluss des Vertrages angezeigt werden. Telefonunternehmen sollen verpflichtet werden, bei jeder Call-by-Call-Verbindung, bei Teleabstimmungen über 0137-Rufnummern und bei der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst den Preis anzusagen.

Union hält Gesetz für unverhältnismäßig

Die Opposition lehnte das Gesetz im Bundestag ab, der Entwurf hat daher wenig Chancen, den unionsgeführten Bundesrat zu passieren. "Die Länder werden das Gesetz ablehnen", bestätigte die Sprecherin für Neue Medien der Unionsfraktion, Martina Krogmann. Die Frage sei, ob es noch vor den vorgezogenen Neuwahlen zu einem Vermittlungsverfahren kommen werde. Dies hänge von der Bundesregierung ab.

"Einiges ist richtig in dem Gesetz, doch gibt es einige Knackpunkte, in denen Verbraucherschutz nur vorgetäuscht und stattdessen die Wirtschaft in einem Zukunftsmarkt behindert wird", kritisierte Krogmann. So sei die geplante Vorab-Preisansage-Pflicht für Call-by-Call-Anbieter unverhältnismäßig, da es um Beiträge von ein bis vier Cent pro Minute gehe. Auch die geplante Obergrenze von einem Euro, ab der bei Kurzwahldiensten der Preis vorab angezeigt werden muss, sei zu niedrig. "Für die Bestellung von einem Klingelton wären allein vier SMS notwendig", sagte Krogmann.

Die SPD gibt die Hoffnung dennoch nicht auf. Der Sprecher für Telekommunikationspolitik der SPD-Bundestagsfraktion, Hubertus Heil, forderte die Union auf, ihre "blinde Blockadestrategie" aufzugeben und in der Bundesrats-Sitzung am 8. Juli den Weg für das Gesetz freizumachen.