Interview

Urteil: GoYellow sind moderne Gelbe Seiten

Einstweilige Verfügung von DeTeMedien aufgehoben
Von Thorsten Neuhetzki

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die Internet-Auskunft GoYellow "moderne und preiswerte gelbe Seiten bietet". Diese Aussage hatte GoYellow-Chef Dr. Klaus Harisch in einem Zeitungsinterview getätigt. Der DeTeMedien, Betreiber der Gelben Seiten, gelang es Ende Oktober 2004, eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht München gegen diese Aussage zu erwirken. Nun bekam GoYellow in der nächsten Instanz Recht: Das Oberlandesgericht in der bayrischen Landeshauptstadt entschied, dass GoYellow nach Lage der Akten tatsächlich moderner sei. Die Internet-Auskunft sei der einzige Anbieter, der seinen Werbekunden über einen persönlichen Zugang die Möglichkeit gebe, seine Werbung täglich zu aktualisieren.

Die DeTeMedien verteidigt die Monopolstellung der Gelben Seiten nach Ansicht von Varetis, dem Betreiber von GoYellow, mit allen Mitteln. Trotzdem hat GoYellow sich offenbar seit Start im vergangenen Oktober zu einem ernstzunehmenden Wettbewerber entwickelt: Letzte Woche sich nach Angaben der Varetis die DeTeMedien dazu bekannt, mehr als 1 400 Internet-Adressen reserviert zu haben, die die Buchstabenfolge "GoYellow" enthielten. Alle Domains waren auf die eigene Internet-Seite der Gelben Seiten verlinkt. Nach einer Abmahnung von GoYellow unterschrieb die DeTeMedien den Angaben zufolge umgehend eine Unterlassungserklärung.