DSL

1&1: Neue Tarife nicht für alle Kunden

Außerdem keine Mehrfach-Einwahl bei Volumentarifen
Von Volker Schäfer

Seit einigen Wochen haben auch Bestandskunden des Internet-Providers 1&1 die Möglichkeit, die neuen DSL-Flatrate-Tarife zu nutzen. Zwar ist der Wechsel - wie berichtet - in vielen Fällen, kostenpflichtig, aber grundsätzlich sollen die Angebote nun allen Kunden offen stehen.

In den letzten Tagen meldeten jedoch wechselwillige Kunden, dass die von ihnen beauftragte Umstellung abgelehnt wurde. 1&1 führte hierfür wirtschaftliche Gründe an, ohne diese näher zu erläutern. Gegenüber teltarif.de bestätigte die 1&1-Pressestelle, dass für einzelne Kunden "aus wirtschaftlichen Gründen derzeit keine weitere Preissenkung" möglich sei. Die betroffenen Kunden sind somit bis zum Ende der Mindestlaufzeit weiter an ihren bestehenden Vertrag gebunden. Danach bleibt die Möglichkeit, zu einem anderen Provider zu wechseln.

Auch gegenüber teltarif.de wollte die 1&1-Pressestelle die "wirtschaftlichen Gründe" nicht näher erläutern. Es liegt jedoch die Vermutung nahe, dass sich das Unternehmen das bisherige Surf-Verhalten der Kunden ansieht und möglicherweise je nach der übertragenen Datenmenge darüber entscheidet, ob dem Wechselwunsch stattgegeben wird oder nicht. Schon in der Vergangenheit sorgte 1&1 für Schlagzeilen, da das Unternehmen Kunden mit höherem Datenübertragungsvolumen einen vorzeitigen Ausstieg aus Flatrate-Laufzeitverträgen anbot.

Keine Mehrfach-Einwahl bei Volumentarifen

Weitere Leserhinweise betrafen die Mehrfach-Einwahl bei Volumentarifen. Im Gegensatz zu unlimitierten Flatrates entstehen dem Provider in diesem Fall grundsätzlich keine Nachteile, da ggf. das Übertragungsvolumen aller Einwahlen addiert wird. Dennoch erhielten 1&1-Kunden in der vergangenen Woche Post von ihrem Provider mit dem Hinweis, die Mehrfach-Einwahl verstoße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens. Daher wolle man die Mehrfachnutzung nun separat abrechnen.

Die 1&1-Pressestelle erklärte hierzu auf Anfrage von teltarif.de, offiziell sei die Mehrfach-Einwahl schon immer unerlaubt gewesen. Die Pressestelle bestätigte, dass Kunden angeschrieben und auf diesen Sachverhalt hingewiesen wurden. Ursprünglich sei sogar die Mehrplatz-Nutzung nicht vorgesehen gewesen. Diese Regelung habe man aber später fallen gelassen. Die Mehrfach-Einwahl sei dagegen nach wie vor nicht statthaft.

Unter anderem auch bei den aktuellen Flatrate-Tarifen sehe 1&1 hier die Gefahr des Missbrauchs, wenn z.B. ein Kunde in einer Großstadt den City-Flat-Tarif abschließt und die Zugangskennung auch in einer ländlichen Region, wo eigentlich nur die drei Euro teurere Deutschland-Flat verfügbar ist, genutzt wird. Mit einer Änderung der Regelung ist daher nicht zu rechnen.