Kundenschutz

Bundesnetzagentur will Auskunftsnummer 11875 abschalten

Grund ist ein Verstoß gegen die Zuteilungsregeln
Von Thorsten Neuhetzki

Die Bundesnetzagentur hat die Nutzungsberechtigung für die Auskunftsrufnummer 11875 widerrufen. Das teilte die Bundesnetzagentur auf Anfrage von teltarif.de mit. Grund ist nach Angabe des Regulierers ein Verstoß gegen die Zuteilungsbedingungen.

Die 11875 hat alles andere als einen guten Ruf. Zuletzt machte der Inhaber der Rufnummer, die First Early Bird aus dem schweizerischen Baar, durch seine Eintragungen ins Telefonbuch als "Bahnhof" Schlagzeilen. Auch durch den Eintrag "Straßenverkehrsamt" ist die Nummer bekannt geworden. Entzogen wurde die Nummer nach Angaben der Bundesnetzagentur jedoch nicht wegen dieser Einträge, sondern wegen anderer Verstöße gegen die Zuteilungsregeln. So habe man nach Angaben eines Sprechers selber Dienstleistungen erbracht, zu denen man aber nur hätte vermitteln dürfen. Kassiert wurden etwa im Falle der Bahn-Auskunft pro Minute 2,22 Euro.

Nach Angaben des Regulierers ist die Nummer derzeit noch geschaltet, da der Inhaber eine einweilige Aussetzung des Widerufes beantragt habe. Darüber werde die BNetzA voraussichtlich in Kürze entscheiden. Bis dahin müsse die Nummer geschaltet bleiben. Wird sie aber abgeschaltet, gilt es nach Einschätzung des Sprechers als wahrscheinlich, dass die Nummer in den nächsten Jahren nicht erneut vergeben wird. Hintergrund hierfür sind die zahlreichen Telefonbucheinträge mit dieser Auskunftsnummer.