Kostenfalle

Premium-SMS: Zahlung nur gegen Leistung

Verbraucherzentrale Hamburg erwirkt Versäumnisurteil gegen Vodafone
Von Marie-Anne Winter

Dass Premium-SMS häufig zur Kostenfalle werden, ist mittlerweile bekannt. Weniger bekannt ist, dass auch die Netzbetreiber zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie im Zusammenhang mit Premium-SMS Geld für eine nicht erbrachte Leistung einbehalten. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den Mobilfnknetz Vodafone wegen grundlos einbehaltener Premium-SMS-Entgelte verklagt. Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt. Weil laut einer Mitteilung der Verbraucherzentrale niemand von Vodafone zur Verhandlung erschien, wurde ein Versäumnisurteil beantragt und erlassen.

Der Hintergrund: Auf der Webseite gigasms.de wurde die 23-jährige Hamburgerin Eva M., die im Internet auf der Suche nach neuen Bekanntschaften war, auf die Botschaft "27-jähriger Hamburger hat Lust zum Chatten" aufmerksam. Sie klickte den Button "Jetzt chatten" und gab auf die Aufforderung "Sende jetzt Deine persönliche Nachricht an Deinen SMS-Favoriten" eine Nachricht und ihre Handy-Nummer in die dafür vorgesehenen Felder ein.

Der Chatpartner meldete sich sofort per SMS zurück und erwies sich als geschickter Animateur: Innerhalb von nur einer Woche sollen rund 400 SMS hin und hergeschickt worden sein. Dann wurde Evas Handy gesperrt, weil mittlerweile Kosten in Höhe von mehr als 800 Euro vor allem für Premium-SMS aufgelaufen waren, für die jeweils 1,99 Euro berechnet wurden. Laut Verbraucherzentrale spielte für Vodafone der Hinweis keine Rolle, dass die Nutzerin nicht auf diese Kosten hingewiesen wurde. Die SMS seien versendet worden, deshalb müsse Eva M. bezahlen. Eva M. zahlte zähneknirschend, um ihr Handy wieder freigeschaltet zu bekommen und wandte sich dann an die Verbraucherzentrale.

Kommerzielles Chat-Call-Center ist "nicht erbrachte Leistung"

Hier stellte sich heraus, dass Eva M. einem kommerziellen Chat-Call-Centers auf den Leim gegangen war. Weil dieser Chat-Betreiber nicht wie vorgegeben private SMS-Kontakt vermittelt, sondern professionelle SMS-Partner einsetzt, forderte die Verbraucherzentrale Vodafone auf, die für diese - mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erbrachten - Dienste einbehaltenen Entgelte zu erstatten. Vodafone dagegen hätte es noch nicht einmal für nötig gehalten, den berechneten Dienst weiter zu erläutern. Eva M. hätte der ihr überlassen Preisliste auf Seite 44 entnehmen können, dass der Netzbetreiber die Preise für Premium-SMS auf Anfrage benenne. Im übrigen habe man die Entgeltforderung von einem Dritten gekauft, dort könne Eva M. ihre Beschwerde vorbringen.

Die Verbraucherzentrale war anderer Ansicht und reichte am 16. März beim Amtsgericht Düsseldorf eine Klage gegen Vodafone ein (Az.: 52 C 3772/05). Damit wollte sie im Interesse vieler anderer Verbraucher, die von ähnlichen Problemen betroffen sind, feststellen lassen, dass ein Entgelt für Premium-SMS nur verlangt werden darf, wenn dieses Entgelt zuvor mit dem Kunden wirksam vereinbart worden ist und eine besondere "Premium-Leistung" auch tatsächlich erbracht worden ist. Außerdem sei es im Streitfall Sache des Anbieters nachzuweisen, dass eine solche Vereinbarung getroffen wurde und dass eine "Premium-Leistung" erbracht wurde.