Zusammenschaltung

Bundesnetzagentur senkt Interconnection-Entgelte

Telekom kommt mit Erhöhung auf lokaler Ebene nicht durch
Von Thorsten Neuhetzki

Die Bundesnetzagentur hat heute eine Entscheidung über die Interconnection-Kosten gefällt. Wie die Bonner Behörde bekannt gab, fallen die Kosten für die Netzzusammenschaltung zwischen den verschiedenen Netzanbietern um durchschnittlich 10 Prozent. Die neuen Entgelte sind bis 30. November 2008 genehmigt. Die Deutsche Telekom hatte wie berichtet beantragt, die Kosten auf der lokalen Zusammenschaltungsebene stark zu erhöhen. Das hätte vor allem für jene Anbieter teure Folgen gehabt, die deutschlandweit ein gut ausgebautes Netz haben. Diesem Antrag ist die Bundesnetzagentur nicht gefolgt.

Entgegen dem Antrag der Telekom, der vorsah, die Kosten auf lokaler Ebene (Tarifstufe I) von 0,59 bzw. 0,4 Cent pro Minute netto auf 0,79 bzw. 0,54 Cent pro Minute zu erhöhen, will die Bundesnetzagentur die Kosten hierfür gesenkt sehen. Ab 1. Juni dürfen für die Zusammenschaltung in der Tarifzone I 0,52 bzw. 0,36 Cent pro Minute berechnet werden. Das Entgelt der Stufe I betrifft alle Verbindungen, die an einem der 474 lokalen Einzugspunkte übergeben werden. Ein solch ausgebautes Netz haben vor allem die Anbieter, die bundesweit lokale Ortsgespräche anbieten.

Entgelt in Tarifzone III nicht so stark wie beantragt gesenkt

In der Tarifzone II hat die Bundesnetzagentur Entgelte von 0,88 bzw. 0,59 Cent pro Minute netto festgesetzt. Bislang war hier ein Entgelt von 0,96 bzw. 0,64 Cent pro Minute berechnet worden. Tarifstufe II kommt dann zum Tragen, wenn ein Gespräch in einem der 23 Grundeinzugsgebiete übergeben wird. Für Anbieter, die nur wenige Zusammenschaltungspunkte mit dem Netz der Telekom haben, sinkt der Preis für Tarifzone III, der nur dann zur Anwendung kommt, wenn der Anbieter nur einen Übergabepunkt betreibt, ebenfalls. Hier werden künftig 1,36 bzw. 0,89 Cent pro Minute netto berechnet. Bislang waren es 1,52 bzw. 0,99 Cent pro Minute. Die Telekom hatte hier eine noch stärke Senkung beantragt. "Die beantragten Tarife in der Tarifzone III liegen deutlich unter den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung", heißt es zur Begründung der Ablehnung einer noch weiteren Absenkung bei der Bundesnetzagentur.

VATM:"Verbraucher profitieren von günstigeren IC-Preisen

Der VATM begrüßt das wirtschaftlich sowie wettbewerbspolitisch positive Signal zur Stärkung des Infrastrukturwettbewerbs. "Auch wenn der Regulierer unserer Forderung nicht in voller Höhe nachgekommen ist, erhalten insbesondere die Unternehmen, die in den vergangenen Jahren massiv in den Ausbau ihrer Breitbandnetze investiert haben, durch die heutige Entscheidung die für weitere Investitionen notwendige Planungssicherheit," bewertet Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, die aktuelle Vorgabe der Bundesnetzagentur. "Auch die Verbraucher profitieren von günstigen IC-Preisen, denn nach wie vor bilden die Zusammenschaltungsentgelte einen wesentlichen Bestandteil der Endkundenpreise."

Erwartungsgemäß hat sich die Telekom negativ zu der Entscheidung geäußert. Mit wieviel Verlust der Konzern aufgrund dieser Entscheidung rechnet, haben wir in einer weiteren Meldung berichtet.