Zugang

Arcor unterliegt im Streit um Zugang zu Telekom-Glasfasernetz

Arcor-Klage wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt
Von Marie-Anne Winter / Thorsten Neuhetzki mit Material von ddp

Der Telefonanbieter Arcor ist mit seiner Klage gegen die Abschottung des Glasfasernetzes der Deutschen Telekom vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Die Änderung der Zugangsbedingungen durch die Bundesnetzagentur, wonach die Telekom zwar Kupfer-, nicht aber reine Glasfasernetze den Konkurrenten zur Verfügung stellen muss, sei rechtens, urteilten die Richter in Leipzig. (AZ: BVerwG 6 C 28.05)

Arcor hatte gefordert, dass prinzipiell alle Telekommunikationsnetze der Regulierung unterliegen und daher auch den Telekom-Konkurrenten offen stehen müssten. Das Unternehmen wandte sich vor allem gegen eine Marktanalyse der Netzagentur, auf Grund derer die Glasfasernetze im Jahr 2004 aus der Regulierung herausgenommen worden waren. Die Netzagentur war zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich beim Glasfasernetz um einen Nischenmarkt handele, für den die allgemeinen Regulierungsregeln nicht gelten. Über Richtigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Analyse hatten die Leipziger Richter nicht zu entscheiden.

Weder Arcor noch die Telekom oder die Bundesnetzagentur machten heute Angaben zur Größe des umstrittenen Glasfasermarktes. Ein Arcor-Vertreter erklärte, dabei gehe es bundesweit hauptsächlich um Gewerbekunden. Die ostdeutschen Haushalte, die nach der Wiedervereinigung großflächig ans Glasfaserkabelnetz angeschlossen worden waren, seien hingegen nicht betroffen.