Daten-Löschung

Keine Löschung von IP-Adressen auf Antrag

Sofortige Löschung der Verbindungsdaten nicht ohne Klageweg
Von Christian Horn

In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die T-Com ihre Praxis der Speicherung von dynamischen IP-Adressen ändert und die Daten nicht mehr wie bisher üblich 80 Tage, sondern nunmehr nur noch sieben Tage vorhält. Die Änderung der Speicherungspraxis wurde mit dem Hinweis begründet, man reagiere damit auf die aktuelle Rechtslage. Demnach ist es einem Provider untersagt, bei Flatrates, bei denen die Daten, anders als bei Volumen- oder Zeit-basierten Tarifen, nicht für abrechnungstechnische Zwecke benötigt werden, IP-Adressen über einen längeren Zeitraum zu speichern. Hintergrund ist ein mehrjähriger Rechtsstreit zwischen T-Online und einem Forenteilnehmer, bei dem der Nutzer die Löschung nach Beendigung einer Sitzung eingeklagt hatte und damit in mehreren Instanzen sein Recht auf sofortige Löschung der Daten erfolgreich erstritten hatte.

teltarif.de-Leser erhält Zusage zur sofortigen Datenlöschung

Nach gewonnenem Rechtsstreit stellte der Forenteilnehmer eine Musterklage ins Netz, mit der auch gegen andere Provider geklagt werden kann. Ein teltarif.de-Leser aus dem Ruhrgebiet berichtet jetzt, dass er die Zusage zur sofortigen Daten-Löschung erwirken konnte, auch ohne den Rechtsweg zu beschreiten. Der Leser hatte sich nach Bekanntwerden des Forenteilnehmer-Urteils per E-Mail an seinen Provider, die T-Online-Tochter Congster, gewandt und die sofortige Löschung seiner Daten eingefordert. Congster beantwortete die Anfrage mit der Erklärung, Congster speichere in seinen Kunden- und Abrechnungssystemen keine IP-Adressen. Congster sei allerdings auf die Vorleistungen der T-Com angewiesen. Der teltarif.de-Leser wandte sich daraufhin an die Datenschutzabteilung der T-Com und erhielt Ende Januar dieses Jahres, nachdem er seine Nutzer-Kennung mitgeteilt hatte, die Bestätigung der sofortigen Löschung seiner Verbindungsdaten nach Beendigung einer Sitzung.

T-Com besteht auf 7-Tage-Lösung

Wie die Pressestelle der T-Com auf Anfrage von teltarif.de mitteilt, soll es sich im Fall des teltarif.de-Lesers jedoch um eine Ausnahme handeln, die auf ein Versehen einer T-Com-Abteilung zurückzuführen sein müsste. Die T-Com habe zwar bis vor Weihnachten einzelne Anträge auf sofortige Datenlöschung genehmigt, habe aber nach dem Forenteilnehmer-Urteil versucht, eine für alle Kunden einheitliche Lösung zu erarbeiten. In Koordination mit dem Bundes-Datenschutzbeauftragten wurde die Regelung der Speicherung für sieben Tage, die momentan umgesetzt wird, als geeignet erachtet. Diese soll jetzt für alle Kunden gültig sein.

Es handle sich dabei um einen Kompromiss zwischen den Interessen der Kunden, die eine sofortige Löschung ihrer Daten wünschen, und einer in § 100 TKG vorgeschriebenen Regelung zum Schutz von Telekommunikationsanlagen und der Missbrauchsbekämpfung. Nach Aussagen der T-Com-Pressestelle wird die Bekämpfung von Spam, Viren, Trojanern und anderem Schadcode durch eine sofortige IP-Adresslöschung erschwert. Die Pressestelle erklärte, dass bei der IP-Adressspeicherung der Plattformschutz das vordringliche Interesse der T-Com sei. Kundendaten würden nach wie vor nur auf richterlichen Beschluss herausgegeben.

Nach Aussagen der Pressestelle besteht die T-Com auf der mit dem Bundes-Datenschutzbeauftragten abgestimmten 7-Tage-Lösung. Auf Nachfrage wurde erklärt, dass Nutzer, die auf einer sofortigen Löschung ihrer Daten bestehen, nicht damit rechnen können, dies wie im Fall des teltarif.de-Lesers per einfachem Mailverkehr zu erreichen. Der Kunde müsse den Klageweg beschreiten und es bleibe abzuwarten, welchen Verlauf ein Verfahren unter den gegebenen Umständen nehmen würde. Für die Fälle der schon erteilten Zusagen zur sofortigen Löschung, werde die T-Com auch umsetzen, was sie zugesichert habe, erklärte die T-Com-Pressestelle.

Sofortige Datenlöschung durch Pläne zur Vorratsdatenspeicherung hinfällig?

Der Möglichkeit der sofortigen Löschung oder der 7-Tage-Speicherung der Verbindungsdaten könnte allerdings hinfällig werden, wenn die von der EU vorgegebenen Pläne zur Vorratsdatenspeicherung erst einmal auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Demnach sollen alle Verbindungsdaten verschiedenster Kommunikationsmittel wie Telefon, Handy, E-Mail und Internet protokolliert und für sechs bis 24 Monate vorgehalten werden. Die mit der Begründung der Verbrechens- und Terrorismus-Bekämpfung durchgesetzte Regelung wird von Datenschützern, Verbänden und der Telekommunikations-Industrie kritisiert. Es wurde auch bereits eine Initiative zur "Sammel-Verfassungsbeschwerde" ins Leben gerufen.