Benutzer mediamike schrieb:
Gab es vor kurzem ein Urteil gegen die T-Com, was die Speicherung der IP Adressen von Flatrate Nutzern verbietet, da nicht Abrechnungsrelevant?
Füttere einfach mal eine Suchmaschine mit "Holger Voss" und "T-Online". Wer sich nur ein wenig für die Sache interessiert, kann an der sich schon mehr als 2 Jahre hinziehenden Geschichte eigentlich kaum vorbeigekommen sein.
Ausgangspunkt war etwas ganz anderes: Voss hatte in einem Forum unter einem Pseudonym einen Beitrag veröffentlicht für den er strafrechtlich verfolgt wurde (am Ende aber Freispruch). Die Ermittlung des Urhebers dieses Beitrages war aber nur durch die Herausgabe der Nutzerdaten möglich, da T-Online diese über die IP-Adresse ermittelt und an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hatte. Gegen diese Speicherung der IP-Adresse, die nach Ansicht von Voss rechtswidrig war, wehrte er sich nun in einem Gerichtsverfahren gegen T-Online.
Das Urteil des Landgerichtes Darmstadt wirkt zwar nur für Holger Voss, Begründung war aber ein Verstoß gegen § 96 TKG und das dürfte für alle gleichgelagerten Fälle gelten. Die Beschwerde von T-Online gegen das Urteil wurde vom BGH nicht angenommen.
Mittlerweile hat Holger Voss sogar einen eigenen Wikipedia-Eintrag mit Hintergrund und weiterführenden Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/Holger_Voss
aktueller Pressebeitrag mit kurzem Hintergrundabriss:
http://www.sueddeutsche.de/
computer/artikel/21/102918/
Meine Achtung für Holger Voss, der das konsequent durchgezogen hat und sich nicht wie viele andere in ähnlich gelagerten Fällen hat einschüchtern lassen sondern den Weg durch die Instanzen gegangen ist.