berechtigt?

Weiterhin Kritik an Speicherung von IP-Adressen

Offener Brief an Bundesdatenschutzbeauftragten
Von Ralf Trautmann

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert jetzt in einem offenen Brief an den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, dass dieser die siebentägige Speicherung von IP-Adressen bei Internet-Flatrate-Kunden gebilligt hat. Die Deutsche Telekom hatten in der vergangenen Woche angekündigt, genutzte IP-Adressen von Kunden künftig sieben statt 80 Tage lang vorrätig zu halten. Betroffen sind Unternehmen wie T-Online, die Telekom-Tochter Congster sowie 1&1, die den T-Com-Backbone als Vorleistungsprodukt nutzen.

Die Änderung dieser Praxis resultiert aus der aktuelle Rechtslage, nach der es einem Provider untersagt ist, bei Internet-Flatrates nicht abrechnungsrelevante Daten über einen längeren Zeitraum zu speichern. Hintergrund ist ein mehrjähriger Rechtsstreit zwischen T-Online und einem Kunden des Providers, der sein Recht auf sofortige Löschung der Daten erfolgreich erstritten hatte.

Laut dem Arbeitskreis verstoße die Neuregelung nach wie vor gegen die gesetzliche Vorgabe, nach der eine pauschale Speicherung von Verbindungsdaten einzig und allein zum Zwecke der Abrechnung erlaubt sei. Mithilfe der gespeicherten Daten könne weiterhin das Nutzungsverhalten sämtlicher Internetnutzer minuziös nachvollzogen werden. Die Entscheidung von Schaar sei daher "mit großem Erstaunen und einigem Entsetzen" zur Kenntnis genommen worden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gab die Empfehlung aus, zu einem Internet-Anbieter zu wechseln, der sich "an die rechtlichen Vorgaben hält".