Entscheidung

Telekom muss weiterhin nicht auf fremde Auskünfte verweisen

Telegate unterliegt in Justizstreit gegen Bundesnetzagentur
Von AFP / Janko Weßlowsky

Die Deutsche Telekom muss in Telefonbüchern vorerst weiter nicht auf die Rufnummern-Auskunft von Konkurrenten verweisen. Der private Telefonauskunftdienst Telegate kann nicht verlangen, dass die Bundesnetzagentur für sie in diesem Zusammenhang gegen die Deutsche Telekom vorgeht, wie aus einem heute bekannt gegebenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervorgeht. Die Telekom-Telefonbuch-Tochter Telekom Medien muss daher bis auf Weiteres nicht in den Telefonbüchern auf den Auskunftsdienst von Telegate hinweisen. Telegate kann jedoch noch vor den Zivilgerichten einen Verstoß gegen allgemeines Wettbewerbsrecht geltend machen. (Az: sechs C 21.06)

Telekom Medien gibt die wichtigsten Telefonbücher heraus. Darin weist sie auf den Auskunftsdienst der Telekom, nicht aber auf den der Wettbewerber hin. Telegate, bekannt geworden durch den von Werbeidol Verona Pooth gesprochenen Slogan "Da werden Sie geholfen", sieht darin ein missbräuchliches Verhalten und verlangte von der Bundesnetzagentur, dagegen einzuschreiten.

Wie zuvor schon das Verwaltungsgericht Köln wies nun auch das Bundesverwaltungsgericht die Klage ab. Die strenge Missbrauchsaufsicht nach dem Telekommunikationsgesetz greife nur für spezielle Märkte, auf denen es bislang und auch in absehbarer Zeit keinen wirksamen Wettbewerb gebe. Der Markt für Telefonauskünfte sei aber von der Bundesnetzagentur nicht als solcher Markt definiert worden. Daher bleibe es hier bei den Regeln des allgemeinen Wettbewerbsrechts. Ob Telekom Medien hiergegen verstößt, hatte das Bundesverwaltungsgericht nicht zu entscheiden.