Entscheidung

Brüssel öffnet ARD und ZDF Tür zur digitalen Zukunft

Sender können GEZ-Gebühren für Handy- und Internet-Programme einsetzen
Von dpa / Björn Brodersen

Jetzt haben es ARD und ZDF Schwarz auf Weiß: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist mit europäischem Recht vereinbar. Das Verfahren, das die Europäische Kommission nach Beschwerden der deutschen Privatsender vor Jahren eingeleitet hatte, ist vom Tisch. Das geht aus einem heute veröffentlichten Brief der EU-Kommission hervor, dessen Inhalt in den Chefetagen der Sender seit einiger Zeit bekannt war. Damit können ARD und ZDF das Tor in die digitale Zukunft aufstoßen und aus den sieben Milliarden Euro, die sie jährlich an Gebühren einnehmen, auch Programme für Handy, Internet und Digitalkanäle produzieren. Zuvor hatte sich die deutsche Seite unter anderem verpflichtet, den Programmauftrag der Öffentlich-Rechtlichen zu konkretisieren und für eine klare Trennung zwischen Programm und Kommerz zu sorgen.

Mit der Entscheidung hat die EU-Kommission das duale Rundfunksystem in Deutschland gestärkt. Lange Zeit waren den EU-Wettbewerbshütern die zwangsweise erhobenen Rundfunkgebühren ein Dorn im Auge. Sie witterten darin einen Nachteil für die werbefinanzierten Privatsender. Gleichzeitig verdächtigten sie die Öffentlich-Rechtlichen, mit ihren Milliarden kommerzielle Aktivitäten zu subventionieren. "Mit der Brüsseler Entscheidung bekommen wir Rechtssicherheit, um die Handlungsspielräume des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der digitalen Welt zu erhalten", sagte ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann.

Jetzt sind die Länderparlamente am Zug

Schon im Dezember hatten EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes und die für die Anstalten zuständigen Bundesländer einen Kompromiss in den strittigen Punkten erzielt. Darin wurde ein Pflichtkatalog vereinbart, der binnen zwei Jahren im Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben werden muss. Als "Abschluss auf Bewährung" sieht der Präsident des privaten Rundfunkverbands VPRT [Link entfernt] , Jürgen Doetz, den Brüsseler Brief. "Wir fühlen uns keineswegs als Verlierer".

Jetzt sind die Länderparlamente am Zug, die den Programmauftrag der Öffentlich-Rechtlichen präzisieren müssen. ARD und ZDF müssen bei neuen Digitalangeboten darlegen, dass sie gesellschaftlichen und publizistischen Bedürfnissen entsprechen und mit vertretbarem Aufwand produziert werden können. Auch sind in der künftigen digitalen Welt von ARD und ZDF Werbung und E-Commerce tabu, Kommerz muss transparent in Tochtergesellschaften ausgelagert werden. Die Anstalten können zwar weiter exklusiv über Sportereignisse berichten, müssen erworbene Sportrechte aber entweder komplett selber nutzen oder Teile an Dritte verkaufen. Die Sportberichterstattung im Hauptprogramm darf nicht zehn Prozent des jährlichen Angebots übersteigen.