Missbrauch?

Wettbewerbsstreit: Telekom wehrt sich gegen Bußgeld

EU-Kommission verhängte 2003 Strafe wegen hoher Anschlusspreise
Von Marie-Anne Winter

Das europäische Gericht Erster Instanz hat heute in Luxemburg über eine Klage der Deutschen Telekom gegen eine Wettbewerbsstrafe über 12,6 Millionen Euro verhandelt. Die Europäische Kommission hatte das Bußgeld 2003 verhängt, weil die Telekom von Wettbewerbern angeblich zu hohe Preise für den Zugang zu den einzelnen Hausanschlüssen verlangt habe. Dagegen wehrt sich die Telekom mit dem Hinweis, die Preise seien von der Regulierungsbehörde genehmigt und vorgegeben. Mit einem Urteil wird erst im kommenden Jahr gerechnet. (Az: T-271/03)

In seiner Entscheidung vom Mai 2003 warf der damalige Wettbewerbskommissar Mario Monti der Telekom vor, sie verlange von den Wettbewerbern einen höheren Preis für die Nutzung der Hausanschlüsse als sie in die Preise für die eigenen Kunden einrechnet. Diese "Kosten-Preis-Schere" sei ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung. In dem Luxemburger Verfahren wird die Kommission von mehreren Wettbewerbern der Telekom unterstützt, darunter Arcor und NetCologne.

Die Telekom verwies in Luxemburg auf die Kontrolle durch die damalige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (heute Bundesnetzagentur). Die Behörde sei auch nach europäischem Recht für die Wettbewerbsaufsicht zuständig, an ihre Vorgaben sei die Telekom gebunden. Seien die Brüsseler Wettbewerbshüter mit den amtlich festgesetzten Preisen nicht einverstanden, müssten sie gegen Deutschland und die Behörde klagen, argumentierte der Fernmelderiese. Die Telekom jedenfalls habe keinen eigenen Spielraum, die Anschlusspreise zu verändern. Maßgeblich seien zudem die Endpreise für die verschiedenen Telekommunikationsleistungen. Die Kommission habe nicht behauptet oder gar bewiesen, dass die Telekom zu wettbewerbswidrigen Dumpingpreisen anbiete.