Wettbewerb

Entflechtungsverfahren gegen Kabel Deutschland

Kartellamt legt Veto gegen Anteilskauf an Netzbetreiber Primacom ein
Von Björn Brodersen

Das Bundeskartellamt hat dem geplanten Einstieg des Kabelnetz-Betreibers Kabel Deutschland (KDG) beim börsennotierten Kabelanbieter Primacom vorläufig einen Riegel vorgeschoben. Die Wettbewerbshüter hätten am Freitag beschlossen, ein Entflechtungsverfahren gegen KDG einzuleiten, bestätigte eine Behördensprecherin der Financial Times Deutschland (FTD [Link entfernt] , Mittwochsausgabe). Man führe nun Gespräche mit dem Kartellamt, sagte ein KDG-Sprecher.

Ein Primacom-Sprecher teilte nur mit, man betrachte die Angelegenheit als "Sache zwischen Verkäufer und Käufer". Man habe daher keine adhoc-Mitteilung für nötig gehalten, wie sie üblicherweise bei kursrelevanten Entwicklungen verpflichtend ist.

KDG hatte im Mai ein großes Primacom-Aktienpaket des Aktionärs Wolfgang Preuß gekauft und kontrolliert damit 18,6 Prozent der Aktien. Über die zugekauften Aktien darf die KDG nach dem Beschluss des Kartellamts allerdings nun nicht verfügen. Das Entflechtungsverfahren war nötig, weil die KDG ihren Aktienkauf nicht beim Kartellamt angemeldet hatte. Die Wettbewerbshüter überprüfen nun, ob der Schritt von KDG wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das kann bis zu vier Monaten dauern.