Preiserhöhung

Sammelklage gegen Vodafone - jetzt hier mitmachen

Voda­fone erhöhte 2023 bei laufenden Internet- und Fest­netz­anschlüssen einseitig die Preise. Das halten Verbrau­cher­schützer für nicht erlaubt. Betrof­fene können sich nun kostenlos der Sammel­klage anschließen - so gehts.
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Sammelklage gegen Vodafone startet Sammelklage gegen Vodafone startet
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Voda­fone hatte im März und April 2023 damit begonnen, die Preise für zahl­reiche Fest­netz-Tarife (Kabel und DSL) um fünf Euro pro Monat anzu­heben - und zwar auch für Bestands­kunden. Voda­fone hatte damals betont, sich an geltendes Recht gehalten zu haben. Verbrau­cher­schützer bezwei­felten recht schnell die Zuläs­sig­keit doch Voda­fone machte weiter.

Auch im Herbst kündigte Voda­fone weiteren Bestands­kunden Preis­erhö­hungen in ihren laufenden Verträgen an. Betroffen war unter anderem der Tarif CableMax 500/50. Schließ­lich star­tete der vzbv eine Sammel­klage - wegen einer Entschei­dung über das zustän­dige Gericht kam es aller­dings zu Verzö­gerungen.

Eintra­gung beim Register des Bundes­amts für Justiz

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Heute teilte der vzbv nun mit, Betrof­fene könnten sich ab sofort der Sammel­klage des Verbands gegen Voda­fone anschließen. Sei die Klage erfolg­reich, könnten die ange­mel­deten Verbrau­cher direkt Geld zurück­erhalten.

Das Proze­dere sieht wie folgt aus: Verbrau­cher sollten zunächst mit dem Online-Klage-Check prüfen, ob sie bei der Klage mitma­chen können. Hierfür sollte man Vertrags­doku­mente und Rech­nungen bereit­halten. Betrof­fene können sich der Klage nur anschließen, indem sie sich in das Register des Bundes­amts für Justiz eintragen. Der Klage-Check erzeugt hierfür Text­bau­steine, die die Voda­fone-Kunden bei der Anmel­dung nutzen können.

Die Teil­nahme an der Klage ist nach Angaben des vzbv kostenlos und schützt Teil­nehmer vor der Verjäh­rung ihrer Ansprüche. Bald nach Eintra­gung der Anmel­dung in das Verbands­kla­gere­gister sollen die Betrof­fenen unauf­gefor­dert per Post eine Bestä­tigung über die Eintra­gung erhalten. Das Bundesamt für Justiz bittet darum, bis dahin von Nach­fragen abzu­sehen. In der Bestä­tigung seien die persön­lichen Daten sowie die Klage, zu der man seine Ansprüche ange­meldet habe, ange­geben.

Aktuell erhöhen viele Fest­netz-Internet-Provider die Preise - und erlauben eine außer­ordent­liche Kündi­gung. Doch wie klappt dann der Wechsel - muss wie immer der neue Anbieter kündigen? Die BNetzA gibt Rat.

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