Themenspezial: Verbraucher & Service Anerkenntnisurteil

Gericht verbietet Disney+ überraschende Preiserhöhung

Viele Dienste erhöhen ihre Preise - das bedeutet aber nicht, dass jede AGB-Klausel zur einsei­tigen Preis­anpas­sung zulässig ist. Das musste nun Disney erfahren: Ein Gericht hat die Disney+-Preis­erhö­hung einkas­siert.
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Urteil gegen Preiserhöhungsklausel bei Disney Plus Urteil gegen Preiserhöhungsklausel bei Disney+
picture alliance/dpa/AP
Die Infla­tion führt zu Preis­stei­gerungen in vielen Berei­chen des Lebens. Für manche Preis­erhö­hungen mag es nach­voll­zieh­bare Gründe geben. Finanz-Experten haben inzwi­schen aller­dings auch den Begriff der "Gier­fla­tion" geprägt. Gier­fla­tion bedeutet, dass ein Anbieter einfach deswegen die Preise erhöht, weil der den Hals nicht voll genug bekommen kann - ohne dass es einen sach­lich gerecht­fer­tigten Grund dafür gibt.

Oft veran­kern Anbieter bereits in ihren AGB eine oder mehrere Klau­seln, in denen sie sich Preis­erhö­hungen vorbe­halten. Das muss aber nicht bedeuten, dass jede dieser Preis­erhö­hungs­klau­seln recht­mäßig ist. Das musste nun Disney bei seinem Dienst Disney+ am eigenen Leib erfahren.

Klausel war zu stark einseitig ausge­legt

Urteil gegen Preiserhöhungsklausel bei Disney Plus Urteil gegen Preiserhöhungsklausel bei Disney+
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Die Verbrau­cher­zen­trale Bran­den­burg berichtet über ein Urteil, das sie gegen The Walt Disney Company erstritten hat. Wie bereits berichtet sollte ein Verbrau­cher aus Cottbus plötz­lich fast 30 Prozent mehr für sein Jahres-Abon­nement bei Disney+ bezahlen. Auf seinen Hinweis prüfte die Verbrau­cher­zen­trale die entspre­chenden Nutzungs­bedin­gungen des Anbie­ters. Disney+ behielt sich tatsäch­lich in den AGB vor, die Preise mit Wirkung zum Beginn eines neuen Abozeit­raums zu ändern. Dies würde den Nutzern 30 Tage im Voraus mitge­teilt. Von welchen Faktoren die Ände­rungen der Preise abhängig sein könnten, sagte der Anbieter aller­dings nicht. In der Regel müssen Preis­erhö­hungen aber sach­lich begründet und nach­voll­ziehbar sein.

Die Verbrau­cher­zen­trale Bran­den­burg sieht in der Klausel, dass Disney+ seine Preise einseitig und ohne jede Einschrän­kung zu Lasten der Kunden erhöhen darf, einen klaren Verstoß gegen die gesetz­lichen Rege­lungen und ging gericht­lich gegen The Walt Disney Company (Benelux) B.V. vor. Außer­gericht­lich ließ sich der Anbieter offenbar aller­dings nicht zum Einlenken bewegen. Nun ist laut der Mittei­lung ein Aner­kennt­nis­urteil ergangen, das das Unter­nehmen verpflichtet, die unzu­läs­sige Klausel nicht mehr zu verwenden.

AGB-Klausel muss nun geän­dert werden

Laut der Verbrau­cher­zen­trale hat das Land­gericht Potsdam nun entspre­chend dem Antrag entschieden, dass diese Klausel zur einsei­tigen Preis­anpas­sung nicht zulässig ist. Voraus­gegangen war dem Urteil ein Aner­kenntnis des beklagten Unter­neh­mens. "Es hat unsere Forde­rung akzep­tiert – aller­dings erst, nachdem das Gerichts­ver­fahren schon ein Jahr andau­erte", so Michèle Scherer, Expertin für Digi­tales bei der Verbrau­cher­zen­trale. Der Anbieter habe nun bis Ende August Zeit, die Klausel in seinen AGB zu ändern.

Bei der ange­grif­fenen Vertrags­gestal­tung hätten Verbrau­cher even­tuelle Preis­erhö­hungen zum Zeit­punkt ihres Vertrags­schlusses über­haupt nicht abschätzen können, erklärt Michèle Scherer. Zwar sei den Kunden einge­räumt worden, die Preis­ände­rung zurück­zuweisen, unklar geblieben sei aber nach den Nutzungs­bedin­gungen, welche Folge eine solche Zurück­wei­sung konkret nach sich ziehen würde.

Wer sich unsi­cher ist, ob eine bestimmte Preis­erhö­hungs­klausel in einem Vertrag wirksam ist oder nicht, sollte sich an die Experten der örtli­chen Verbrau­cher­zen­trale wenden.

Disney hat genug von den hohen Verlusten im Strea­ming-Geschäft. Nun erhöht der Unter­hal­tungs­riese erneut die Abo-Preise - und will auch bei Pass­wort-Tritt­brett­fah­rern durch­greifen. Das Vorgehen testet, wie attraktiv das Programm für die Nutzer ist.

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