Disney+: Verklagt wegen AGB zu Preiserhöhungen
Disney wird wegen AGB verklagt
picture alliance/dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Disney+ wird - wie bereits berichtet - in den USA ab Dezember deutlich teurer. Gleichzeitig wird aber ein werbegestützte Abo für den Streamingdienst eingeführt. In unserer Analyse haben wir darauf hingewiesen, dass sich das möglicherweise für den Konzern schnell zum Bumerang entwickeln könnte.
Nun droht Disney neues Ungemach aus Deutschland: Die Verbraucherzentrale Brandenburg verklagt The Walt Disney Company nun vor dem Landgericht Potsdam - wegen einer Preiserhöhungsklausel in den AGB.
Preiserhöhung muss begründet werden
Disney wird wegen AGB verklagt
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Disney+ behält sich in seinen Nutzungsbedingungen vor, seine Preise einseitig und ohne jede Einschränkung zu Lasten der Kunden zu erhöhen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg sieht darin einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen und mahnte Disney zunächst ab. Das Unternehmen gab allerdings keine Unterlassungserklärung ab. Daher klagt die Verbraucherzentrale nun vor dem Landgericht Potsdam.
Der Hintergrund der Geschichte: Ein Kunde des Dienstes aus Cottbus meldete sich über die Online-Beschwerdebox bei den Verbraucherschützern und ärgerte sich über eine angekündigte Preissteigerung von annähernd 30 Prozent für sein Jahres-Abonnement bei Disney+. Daraufhin prüften die Juristen die entsprechenden Nutzungsbedingungen. Disney+ behielt sich tatsächlich vor, die Preise mit Wirkung zum Beginn eines neuen Abozeitraums zu ändern. Dies würde den Nutzern 30 Tage im Voraus mitgeteilt. Von welchen Faktoren die Änderungen der Preise abhängig sein könnten, sagte der Anbieter nicht.
Die Juristen sehen in der Klausel einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht: So müssen solche Klauseln etwa Kostenelemente nennen, die zu einer Erhöhung führen können, sie dürfen es Unternehmen nicht ermöglichen, damit die Gewinne zu erhöhen. "Mit der Klausel behält sich der Anbieter vor, die Preise einseitig und ohne Einschränkungen zu ändern. Das ist unserer Ansicht nach nicht rechtens", so Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der Verbraucherzentrale. Damit könnten Verbraucher bei Vertragsschluss eventuelle Preiserhöhungen nicht abschätzen. Den Kunden wurde zwar eingeräumt, die Preisänderung zurückzuweisen, unklar blieb aber nach den Nutzungsbedingungen, welche Folge eine solche Zurückweisung konkret nach sich ziehen würde.
Verbraucherzentralen warnen vor Verteuerung von Streamingdiensten
Die Verbraucherzentralen haben darüber hinaus generell vor einer möglichen Verteuerung von Streamingdiensten und anderen Angeboten von Online-Inhalten gewarnt. Hintergrund sind Pläne der EU-Kommission für eine Beteiligung der Marktteilnehmer an den Kosten für die digitale Infrastruktur.
"Uns hat überrascht, dass die EU-Kommission angekündigt hat, das Thema aufgreifen zu wollen", sagte die Chefin des Bundesverbands (vzbv), Ramona Pop, der Deutschen Presse-Agentur. Sie erinnerte daran, dass es schon ein älterer Vorschlag der Telekommunikationsanbieter sei, eine Art Internet-Maut zu verlangen. "Zusätzlich zu den Kosten, die man ja hat als Endverbraucher und -verbraucherin hat, sollen jetzt auch die Inhalte-Anbieter, wie etwa Netflix und Amazon, zahlen", sagte Pop.
"Das stellt die Netzneutralität komplett in Frage", warnte Pop. "Und es würde auch Angebote sicherlich teurer machen." Manche Angebote würden ihrer Einschätzung nach ganz vom Markt verschwinden, weil sie sich nicht mehr halten könnten.
Die EU-Kommission hatte konkrete Pläne für eine Beteiligung sämtlicher Marktteilnehmer an den Infrastrukturkosten für Netze angekündigt.
Pop sagte: "Wir erwarten, dass die EU-Kommission zügig auch eine öffentliche Anhörung macht, damit man vorab in die Diskussion mit allen Beteiligten gehen kann." Vorliegende Vorschläge lehnte Pop als womöglich wettbewerbsschädigend ab.
Neukunden von Amazon Prime bekommen bereits jetzt die neuen, höheren Preise angezeigt. Und doch bleibt es beim ursprünglich kommunizierten Termin Mitte September.