Themenspezial: Verbraucher & Service Verbraucherzentralen

Disney+: Verklagt wegen AGB zu Preiserhöhungen

Weil Disney+ sich in seinen AGB Preis­erhö­hungen ohne Grund vorbe­hält, wird der Dienst in Deutsch­land nun verklagt. Die Verbrau­cher­zen­tralen warnen gene­rell vor der Verteue­rung von Strea­ming­diensten.
Von mit Material von dpa

Disney wird wegen AGB verklagt Disney wird wegen AGB verklagt
picture alliance/dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Disney+ wird - wie bereits berichtet - in den USA ab Dezember deut­lich teurer. Gleich­zeitig wird aber ein werbe­gestützte Abo für den Strea­ming­dienst einge­führt. In unserer Analyse haben wir darauf hinge­wiesen, dass sich das mögli­cher­weise für den Konzern schnell zum Bume­rang entwi­ckeln könnte.

Nun droht Disney neues Unge­mach aus Deutsch­land: Die Verbrau­cher­zen­trale Bran­den­burg verklagt The Walt Disney Company nun vor dem Land­gericht Potsdam - wegen einer Preis­erhö­hungs­klausel in den AGB.

Preis­erhö­hung muss begründet werden

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Disney+ behält sich in seinen Nutzungs­bedin­gungen vor, seine Preise einseitig und ohne jede Einschrän­kung zu Lasten der Kunden zu erhöhen. Die Verbrau­cher­zen­trale Bran­den­burg sieht darin einen klaren Verstoß gegen die gesetz­lichen Rege­lungen und mahnte Disney zunächst ab. Das Unter­nehmen gab aller­dings keine Unter­las­sungs­erklä­rung ab. Daher klagt die Verbrau­cher­zen­trale nun vor dem Land­gericht Potsdam.

Der Hinter­grund der Geschichte: Ein Kunde des Dienstes aus Cottbus meldete sich über die Online-Beschwer­debox bei den Verbrau­cher­schüt­zern und ärgerte sich über eine ange­kün­digte Preis­stei­gerung von annä­hernd 30 Prozent für sein Jahres-Abon­nement bei Disney+. Daraufhin prüften die Juristen die entspre­chenden Nutzungs­bedin­gungen. Disney+ behielt sich tatsäch­lich vor, die Preise mit Wirkung zum Beginn eines neuen Abozeit­raums zu ändern. Dies würde den Nutzern 30 Tage im Voraus mitge­teilt. Von welchen Faktoren die Ände­rungen der Preise abhängig sein könnten, sagte der Anbieter nicht.

Die Juristen sehen in der Klausel einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht: So müssen solche Klau­seln etwa Kosten­ele­mente nennen, die zu einer Erhö­hung führen können, sie dürfen es Unter­nehmen nicht ermög­lichen, damit die Gewinne zu erhöhen. "Mit der Klausel behält sich der Anbieter vor, die Preise einseitig und ohne Einschrän­kungen zu ändern. Das ist unserer Ansicht nach nicht rech­tens", so Michèle Scherer, Expertin für Digi­tales bei der Verbrau­cher­zen­trale. Damit könnten Verbrau­cher bei Vertrags­schluss even­tuelle Preis­erhö­hungen nicht abschätzen. Den Kunden wurde zwar einge­räumt, die Preis­ände­rung zurück­zuweisen, unklar blieb aber nach den Nutzungs­bedin­gungen, welche Folge eine solche Zurück­wei­sung konkret nach sich ziehen würde.

Verbrau­cher­zen­tralen warnen vor Verteue­rung von Strea­ming­diensten

Die Verbrau­cher­zen­tralen haben darüber hinaus gene­rell vor einer mögli­chen Verteue­rung von Strea­ming­diensten und anderen Ange­boten von Online-Inhalten gewarnt. Hinter­grund sind Pläne der EU-Kommis­sion für eine Betei­ligung der Markt­teil­nehmer an den Kosten für die digi­tale Infra­struktur.

"Uns hat über­rascht, dass die EU-Kommis­sion ange­kün­digt hat, das Thema aufgreifen zu wollen", sagte die Chefin des Bundes­ver­bands (vzbv), Ramona Pop, der Deut­schen Presse-Agentur. Sie erin­nerte daran, dass es schon ein älterer Vorschlag der Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter sei, eine Art Internet-Maut zu verlangen. "Zusätz­lich zu den Kosten, die man ja hat als Endver­brau­cher und -verbrau­cherin hat, sollen jetzt auch die Inhalte-Anbieter, wie etwa Netflix und Amazon, zahlen", sagte Pop.

"Das stellt die Netz­neu­tra­lität komplett in Frage", warnte Pop. "Und es würde auch Ange­bote sicher­lich teurer machen." Manche Ange­bote würden ihrer Einschät­zung nach ganz vom Markt verschwinden, weil sie sich nicht mehr halten könnten.

Die EU-Kommis­sion hatte konkrete Pläne für eine Betei­ligung sämt­licher Markt­teil­nehmer an den Infra­struk­tur­kosten für Netze ange­kün­digt.

Pop sagte: "Wir erwarten, dass die EU-Kommis­sion zügig auch eine öffent­liche Anhö­rung macht, damit man vorab in die Diskus­sion mit allen Betei­ligten gehen kann." Vorlie­gende Vorschläge lehnte Pop als womög­lich wett­bewerbs­schä­digend ab.

Neukunden von Amazon Prime bekommen bereits jetzt die neuen, höheren Preise ange­zeigt. Und doch bleibt es beim ursprüng­lich kommu­nizierten Termin Mitte September.

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