Mein Recht

So fordern Sie Ihr Recht als Verbraucher ein

Wer bei Handy, Internet und Fest­netz unge­recht behan­delt wird, steht nicht alleine da. Wir erläu­tern nicht nur, wie man bei der BNetzA, der Verbrau­cher­zen­trale oder einem Anwalt Hilfe bekommt, sondern geben auch Tipps zur Selbst­hilfe.
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"Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschie­dene Dinge": Es ist traurig, dass Verbrau­cher dies nach wie vor in Deutsch­land in zahl­rei­chen Fällen so erleben. Obwohl Deutsch­land eine im Vergleich zu anderen Ländern recht verbrau­cher­freund­liche Gesetz­gebung hat, gibt es nach wie vor Kosten­fallen und Betrü­gereien, sowohl bei Tele­kom­muni­kati­ons­ver­trägen als auch im Internet.

Für Internet-Nutzer und Kunden von Handy- und Fest­netz-Verträgen stellt sich damit also die Frage: Wenn ich davon über­zeugt bin, unge­recht behan­delt oder finan­ziell über­vor­teilt worden zu sein: Wie komme ich dann zu meinem Recht, ohne dass dies für mich zu viel Aufwand ist und ohne dass ich mögli­cher­weise auf den Kosten eines Rechts­streits vor Gericht sitzen bleibe? Nicht jeder kann und möchte sich eine Rechts­schutz­ver­siche­rung leisten. In diesem Ratgeber geben wir dazu einige Tipps.

Vertrags- und Tarif­bedin­gungen noch­mals ganz genau prüfen

Bevor man felsen­fest davon über­zeugt ist, unge­recht behan­delt worden zu sein, sollte vorher noch­mals die beim Vertrags­abschluss per E-Mail oder Post zuge­sandten bezie­hungs­weise im Geschäft ausge­hän­digten Tarif­bestim­mungen, AGB und Nutzungs­bedin­gungen ganz genau studieren. Es kann nämlich immer vorkommen, dass man ein Detail selbst über­sehen hat.

Wer sich zum Beispiel darüber wundert, dass nach dem kompletten Verbrauch des Daten­volu­mens plötz­lich kosten­pflichtig weiteres Daten­volumen nach­gebucht wird, hat bei Vertrags­abschluss mögli­cher­weise einer Daten­auto­matik zuge­stimmt und even­tuell vergessen, diese im Kunden­center zu deak­tivieren, falls sie nicht gewünscht wird.

Taucht auf der Rech­nung plötz­lich eine Zusatz­option auf, die bislang kostenlos war (zum Beispiel für einen Video- oder Musik-Strea­ming-Dienst), hat der Kunde mögli­cher­weise über­sehen, dass diese nur für wenige Monate kostenlos war und recht­zeitig hätte gekün­digt werden müssen, wenn man im Anschluss an den Gratis-Zeit­raum dafür nicht bezahlen möchte. Ähnlich verhält es sich mit der Grund­gebühr für einen 24-Monats-Vertrag, die ab dem 13. Monat plötz­lich teurer wird, weil ein verspro­chener Rabatt nur für die ersten 12 Monate gewährt wurde. All das muss aber dem Kunden bereits beim Vertrags­abschluss mitge­teilt worden sein. So machen Sie Ihr Recht als Verbraucher geltend So machen Sie Ihr Recht als Verbraucher geltend
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In diesen Fällen können und sollten Sie sofort selbst tätig werden

Aufgrund der verbrau­cher­freund­lichen Gesetz­gebung gibt es für zahl­reiche Fälle, in denen der Kunde sich unge­recht behan­delt fühlt, bereits einge­spielte Wege, sich zu beschweren. In den nach­fol­gend beschrie­benen Fällen ist es nicht notwendig, sofort einen Rechts­streit vom Zaun zu brechen - in jedem einzelnen Fall sollten Sie aber umge­hend tätig werden:

Falsche Rech­nung erhalten: Haben Sie die Rech­nung geprüft, mit den vertrag­lich verein­barten Kondi­tionen abge­gli­chen und kommen zu dem Schluss, dass sie falsch ist, sollten Sie der Rech­nung am besten sofort schrift­lich wider­spre­chen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur rich­tigen Reak­tion bei einer falschen Rech­nung. Dass es dabei mitunter eher kontra­pro­duktiv ist, den Betrag sofort bei der Bank zurück­buchen zu lassen und die SEPA-Last­schrift zu wider­rufen, erläu­tern wir in unserem Ratgeber zum Widerruf der SEPA-Last­schrift.

Breit­band-Anschluss lang­samer als verspro­chen: Der DSL- oder Kabel-Provider hat High­speed verspro­chen, doch der Anschluss liefert bei weitem nicht die verspro­chene Geschwin­digkeit: Das müssen Sie sich zwar nicht gefallen lassen, manche Kunde denken aller­dings, sie könnten nun sofort außer­ordent­lich kündigen. Doch dazu müssen laut dem von der Bundes­netz­agentur vorge­gebenen Verfahren diverse Beweise erbracht werden. Wir erläu­tern in einem sepa­raten Ratgeber das offi­zielle Proze­dere.

Nach langjäh­riger Diskus­sion gibt es in Deutsch­land inzwi­schen ein gesetz­lich verbrieftes Recht auf einen schnellen Internet-Anschluss. Fehlt dieser, verpflichtet die BNetzA einen Provider zur Bereit­stel­lung. So fordern Sie Ihr Recht auf Breit­band-Internet ein.

Nicht bestellte Dritt­anbieter-Leis­tungen: Trotz zahlrei­cher Bemü­hungen von Politik und Verbrau­cher­schutz gibt es immer noch uner­wünschte Abo-Fallen auf Handy-Rech­nungen. Wir erläu­tern, was eine Dritt­anbie­ter­sperre bringt und wie sie einge­richtet wird.

Vorüber­gehende oder dauer­hafte Netz­aus­fälle: Netz­aus­fälle sind ohne Frage ärger­lich und gege­benen­falls hat der Provider damit die vertrag­lich zuge­sagte Leis­tung nicht erbracht. In den AGB behalten sich Provider vertrag­lich aber meist eine geringe Ausfall­zeit pro Jahr vor. Und bei einem Mobil­funk­ver­trag ist es so, dass dieser für ganz Deutsch­land abge­schlossen wurde und nicht nur für einen bestimmten Standort. Ein außer­ordent­liches Kündi­gungs­recht nur bei Ausfall an einem Standort wie beispiels­weise dem eigenen Wohnort gibt es also leider nicht. Meist lassen sich Provider aber auf eine Kulanz­rege­lung oder - falls sie Tarife in mehreren Netzen anbieten - auf einen Netz­wechsel mit SIM-Karten-Tausch ein. Welche Rechte Sie bei einem Netzaus­fall haben und wie Sie sich am besten verhalten sollten, haben wir in einem sepa­raten Über­sichts­artikel zu Netz­aus­fällen zusam­men­gefasst.

Iden­titäts­dieb­stahl und falsche Daten bei der Schufa: Wenn plötz­lich unbe­kannte Rech­nungen und Inkas­soschreiben ins Haus flat­tern oder die Polizei zur Haus­durch­suchung anrückt, ist der Schreck groß. Oft steckt ein Iden­titäts­dieb­stahl dahinter. Wir erläu­tern in einem umfang­rei­chen Ratgeber, wie man sich richtig verhält. Die Schufa hat bei Verbrau­chern einen schlechten Ruf - und wenn sie falsche Daten über uns spei­chert, kann das böse Konse­quenzen haben. So reagieren Sie richtig bei einem falschen Schufa-Eintrag.

Umzug, Anschluss-Wechsel, Rufnum­mern-Portie­rung: Auch dies sind alles Vorgänge, bei denen der Staat den Provi­dern gewisse Vorgaben macht. Doch auch Sie sollten die Spiel­regeln beachten, damit alles reibungslos klappt. Kündigen Sie zum Beispiel nie selbst Ihren DSL-Anschluss, sondern lassen Sie das den neuen Anbieter machen. Mehr dazu lesen Sie in unseren Ratge­bern zum Wechsel des Fest­netz-Anschlusses, zum Umzug sowie zur Rufnum­mern-Portie­rung.

Auszah­lung von Prepaid-Guthaben: Egal, ob Sie oder der Provider die Prepaid­karte gekün­digt haben: Der Provider darf das Rest­gut­haben unter keinen Umständen behalten, sondern muss es ausbe­zahlen. Eine Ausnahme gibt es aller­dings: Start- und Bonus-Guthaben muss nicht an den Kunden ausbe­zahlt werden. Alle Details dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Auszah­lung von Prepaid-Guthaben.

Auf der zweiten Seite unseres Ratge­bers gehen wir nun darauf ein, in welchen Fällen Ihnen die Bundes­netz­agentur kostenlos helfen kann und welche Schlich­tungs­mög­lich­keiten sie anbietet.

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