Mein Recht

So fordern Sie Ihr Recht als Verbraucher ein

Wer bei Handy, Internet und Fest­netz unge­recht behan­delt wird, steht nicht alleine da. Wir erläu­tern nicht nur, wie man bei der BNetzA, der Verbrau­cher­zen­trale oder einem Anwalt Hilfe bekommt, sondern geben auch Tipps zur Selbst­hilfe.
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Manchmal kann es in einer Ausein­ander­set­zung so weit kommen, dass der Kunde mit seinem Anbieter in der direkten Kommu­nika­tion nicht mehr weiter­kommt und auch die Bundes­netz­agentur mögli­cher­weise nicht zuständig ist. In diesem Fall stehen dem Verbrau­cher die Juristen der örtli­chen Verbrau­cher­zen­tralen mit Rat und Tat zur Seite.

Die Verbrau­cher­zen­tralen sind auf Bundes­län­der­ebene orga­nisierte Vereine, die sich mit einem staat­lichen Auftrag um den Verbrau­cher­schutz kümmern und Bera­tungs­leis­tungen erbringen sowie gege­benen­falls juris­tischen Beistand anbieten. Sie sind als gemein­nützig aner­kannt und im Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band e.V. (vzbv) zusam­men­geschlossen. Sie dürfen Verbrau­cher nach dem Rechts­dienst­leis­tungs­gesetz offi­ziell vertreten. Dabei können sie entweder einem einzelnen Verbrau­cher helfen oder die Inter­essen mehrerer Bürger in Verbands- oder Sammel­klagen bündeln.

Dafür muss der Verbrau­cher zwar ein Entgelt bezahlen, das liegt in der Regel aber deut­lich unter dem, was das direkte Enga­gement eines Anwalts kosten würde. Der Vorteil ist: Auch bei den Verbrau­cher­zen­tralen arbeiten geschulte Juristen, die sich mit den Rechten der Verbrau­cher sehr gut auskennen und in vielen Fällen sofort wissen, was zu tun ist. Ansonsten finan­zieren sich die Verbrau­cher­zen­tralen über­wie­gend durch Förder­mittel.

Für die Kontakt­auf­nahme durch den Verbrau­cher gibt es in der Regel zwei Wege: Er kann entweder eine Online-Beschwerde einrei­chen, die dann an die entspre­chende örtliche Verbrau­cher­zen­trale weiter­geleitet wird. Oder der Bürger kann zu den regu­lären Öffnungs­zeiten direkt zur örtli­chen Verbrau­cher­zen­trale gehen, gege­benen­falls ist eine vorhe­rige tele­foni­sche Termin­absprache sinn­voll. Die Juristen der Verbraucherzentralen beraten kompetent vor Ort, telefonisch und online Die Juristen der Verbraucherzentralen beraten kompetent vor Ort, telefonisch und online
Foto: Picture Alliance / dpa

Weitere Orga­nisa­tionen für den Verbrau­cher­schutz

Außer den Verbrau­cher­zen­tralen gibt es weitere Orga­nisa­tionen, die sich um den Verbrau­cher­schutz kümmern, und bei denen sich Tele­kom­muni­kations- und Internet-Kunden gege­benen­falls Rat holen und Beschwerden einrei­chen können:

Deut­scher Verbrau­cher­schutz­verein e.V.: Der Deut­sche Verbrau­cher­schutz­verein bietet als einge­tra­gener Verein kostenlos eine allge­meine Online-Verbrau­cher­bera­tung durch Rechts­anwälte an, auch zu den Themen­berei­chen Telekom­munikation und Internet, gege­benen­falls nach Voranmel­dung auch in der einzigen Geschäfts­stelle in Potsdam. Eine Rechts­bera­tung im Sinne des Rechts­dienst­leis­tungs­gesetzes gibt es laut der Satzung aller­dings nur für Vereins­mit­lieder.

Euro­päi­sches Verbrau­cher­zen­trum (EVZ/ZEV): Im Gegen­satz zu den Verbrau­cher­zen­tralen handelt es sich bei den Büros des Euro­päi­schen Verbrau­cher­zen­trums nicht um eine freie Orga­nisa­tion, sondern um eine offi­zielle Insti­tution der EU-Kommis­sion. Das EVZ nimmt auch direkt Beschwerden von Verbrau­chern an, insbe­son­dere bei allen Verstößen gegen die EU-Binnen­markt-Richt­linien. Das Zentrum für Euro­päi­schen Verbrau­cher­schutz in Kehl nimmt eben­falls Online-Beschwerden an.

Euro­päi­scher Verbrau­cher­ver­band (BEUC): Der Euro­päi­sche Verbrau­cher­ver­band ist ein Zusam­men­schluss euro­päi­scher Verbrau­cher­schutz­orga­nisa­tionen, der sich für Verbrau­cher­rechte, vor allem auch im digi­talen Bereich einsetzt. Bevor man sich direkt an den BEUC wendet, ist es aller­dings sinn­voller, mit seinen deut­schen Mitglieds­orga­nisa­tionen vzbv/Verbrau­cher­zen­tralen und Stif­tung Waren­test Kontakt aufzu­nehmen.

Stif­tung Waren­test: Die Stif­tung Waren­test ist den meisten Verbrau­chern zwar eher durch ihre (aller­dings kosten­pflich­tigen) Test­berichte mit Beno­tungen von Produkten und Dienst­leis­tungen bekannt. Die Redak­teure der gemein­nüt­zigen Stif­tung nehmen aber immer auch gerne Anre­gungen von Bürgern auf, die Probleme mit Firmen und Orga­nisa­tionen haben. Gege­benen­falls konfron­tieren die Redak­teure das Unter­nehmen mit dem Problem, weisen auf unge­setz­liches Verhalten hin und fordern eine Behe­bung. Spätes­tens die öffent­lich­keits­wirk­samen Berichte der Stif­tung Waren­test bewirken in vielen Fällen ein Einlenken der Unter­nehmen. Eine indi­vidu­elle Verbrau­cher­bera­tung bietet die Stif­tung Waren­test aber explizit nicht an.

Wichtig zu wissen ist übri­gens: Das Bundes­minis­terium für Umwelt, Natur­schutz, nukleare Sicher­heit und Verbrau­cher­schutz (BMUV) und vergleich­bare Landes­minis­terien beschäf­tigen sich in erster Linie mit Fragen der Gesetz­gebung. Sie bereiten neue Gesetze und Verord­nungen vor und entwerfen Ände­rungen bestehender Gesetze und Verord­nungen. Die Minis­terien für Verbrau­cher­schutz können hingegen keine Rechts­bera­tung in konkreten Einzel­fällen leisten.

Doch auch auf das Eingreifen von Verbrau­cher­zen­tralen und anderen Verbänden reagieren die Unter­nehmen nicht immer. Auf der letzten Seite unseres Ratge­bers erläu­tern wir daher, wie Sie beim Amts­gericht günstig Hilfe erhalten, einen kompe­tenten Fach­anwalt finden und was bei einer Rechts­schutz­ver­siche­rung zu beachten ist.