Mein Recht

So fordern Sie Ihr Recht als Verbraucher ein

Wer bei Handy, Internet und Fest­netz unge­recht behan­delt wird, steht nicht alleine da. Wir erläu­tern nicht nur, wie man bei der BNetzA, der Verbrau­cher­zen­trale oder einem Anwalt Hilfe bekommt, sondern geben auch Tipps zur Selbst­hilfe.
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"Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschie­dene Dinge": Es ist traurig, dass Verbrau­cher dies nach wie vor in Deutsch­land in zahl­rei­chen Fällen so erleben. Obwohl Deutsch­land eine im Vergleich zu anderen Ländern recht verbrau­cher­freund­liche Gesetz­gebung hat, gibt es nach wie vor Kosten­fallen und Betrü­gereien, sowohl bei Tele­kom­muni­kati­ons­ver­trägen als auch im Internet.

Für Internet-Nutzer und Kunden von Handy- und Fest­netz-Verträgen stellt sich damit also die Frage: Wenn ich davon über­zeugt bin, unge­recht behan­delt oder finan­ziell über­vor­teilt worden zu sein: Wie komme ich dann zu meinem Recht, ohne dass dies für mich zu viel Aufwand ist und ohne dass ich mögli­cher­weise auf den Kosten eines Rechts­streits vor Gericht sitzen bleibe? Nicht jeder kann und möchte sich eine Rechts­schutz­ver­siche­rung leisten. In diesem Ratgeber geben wir dazu einige Tipps.

Vertrags- und Tarif­bedin­gungen noch­mals ganz genau prüfen

Bevor man felsen­fest davon über­zeugt ist, unge­recht behan­delt worden zu sein, sollte vorher noch­mals die beim Vertrags­abschluss per E-Mail oder Post zuge­sandten bezie­hungs­weise im Geschäft ausge­hän­digten Tarif­bestim­mungen, AGB und Nutzungs­bedin­gungen ganz genau studieren. Es kann nämlich immer vorkommen, dass man ein Detail selbst über­sehen hat.

Wer sich zum Beispiel darüber wundert, dass nach dem kompletten Verbrauch des Daten­volu­mens plötz­lich kosten­pflichtig weiteres Daten­volumen nach­gebucht wird, hat bei Vertrags­abschluss mögli­cher­weise einer Daten­auto­matik zuge­stimmt und even­tuell vergessen, diese im Kunden­center zu deak­tivieren, falls sie nicht gewünscht wird.

Taucht auf der Rech­nung plötz­lich eine Zusatz­option auf, die bislang kostenlos war (zum Beispiel für einen Video- oder Musik-Strea­ming-Dienst), hat der Kunde mögli­cher­weise über­sehen, dass diese nur für wenige Monate kostenlos war und recht­zeitig hätte gekün­digt werden müssen, wenn man im Anschluss an den Gratis-Zeit­raum dafür nicht bezahlen möchte. Ähnlich verhält es sich mit der Grund­gebühr für einen 24-Monats-Vertrag, die ab dem 13. Monat plötz­lich teurer wird, weil ein verspro­chener Rabatt nur für die ersten 12 Monate gewährt wurde. All das muss aber dem Kunden bereits beim Vertrags­abschluss mitge­teilt worden sein. So machen Sie Ihr Recht als Verbraucher geltend So machen Sie Ihr Recht als Verbraucher geltend
Fotos: contrastwerkstatt-fotolia.com/teltarif.de, Logos: BNetzA/vzbv, Montage: teltarif.de

In diesen Fällen können und sollten Sie sofort selbst tätig werden

Aufgrund der verbrau­cher­freund­lichen Gesetz­gebung gibt es für zahl­reiche Fälle, in denen der Kunde sich unge­recht behan­delt fühlt, bereits einge­spielte Wege, sich zu beschweren. In den nach­fol­gend beschrie­benen Fällen ist es nicht notwendig, sofort einen Rechts­streit vom Zaun zu brechen - in jedem einzelnen Fall sollten Sie aber umge­hend tätig werden:

Falsche Rech­nung erhalten: Haben Sie die Rech­nung geprüft, mit den vertrag­lich verein­barten Kondi­tionen abge­gli­chen und kommen zu dem Schluss, dass sie falsch ist, sollten Sie der Rech­nung am besten sofort schrift­lich wider­spre­chen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur rich­tigen Reak­tion bei einer falschen Rech­nung. Dass es dabei mitunter eher kontra­pro­duktiv ist, den Betrag sofort bei der Bank zurück­buchen zu lassen und die SEPA-Last­schrift zu wider­rufen, erläu­tern wir in unserem Ratgeber zum Widerruf der SEPA-Last­schrift.

Breit­band-Anschluss lang­samer als verspro­chen: Der DSL- oder Kabel-Provider hat High­speed verspro­chen, doch der Anschluss liefert bei weitem nicht die verspro­chene Geschwin­digkeit: Das müssen Sie sich zwar nicht gefallen lassen, manche Kunde denken aller­dings, sie könnten nun sofort außer­ordent­lich kündigen. Doch dazu müssen laut dem von der Bundes­netz­agentur vorge­gebenen Verfahren diverse Beweise erbracht werden. Wir erläu­tern in einem sepa­raten Ratgeber das offi­zielle Proze­dere.

Nach langjäh­riger Diskus­sion gibt es in Deutsch­land inzwi­schen ein gesetz­lich verbrieftes Recht auf einen schnellen Internet-Anschluss. Fehlt dieser, verpflichtet die BNetzA einen Provider zur Bereit­stel­lung. So fordern Sie Ihr Recht auf Breit­band-Internet ein.

Nicht bestellte Dritt­anbieter-Leis­tungen: Trotz zahlrei­cher Bemü­hungen von Politik und Verbrau­cher­schutz gibt es immer noch uner­wünschte Abo-Fallen auf Handy-Rech­nungen. Wir erläu­tern, was eine Dritt­anbie­ter­sperre bringt und wie sie einge­richtet wird.

Vorüber­gehende oder dauer­hafte Netz­aus­fälle: Netz­aus­fälle sind ohne Frage ärger­lich und gege­benen­falls hat der Provider damit die vertrag­lich zuge­sagte Leis­tung nicht erbracht. In den AGB behalten sich Provider vertrag­lich aber meist eine geringe Ausfall­zeit pro Jahr vor. Und bei einem Mobil­funk­ver­trag ist es so, dass dieser für ganz Deutsch­land abge­schlossen wurde und nicht nur für einen bestimmten Standort. Ein außer­ordent­liches Kündi­gungs­recht nur bei Ausfall an einem Standort wie beispiels­weise dem eigenen Wohnort gibt es also leider nicht. Meist lassen sich Provider aber auf eine Kulanz­rege­lung oder - falls sie Tarife in mehreren Netzen anbieten - auf einen Netz­wechsel mit SIM-Karten-Tausch ein. Welche Rechte Sie bei einem Netzaus­fall haben und wie Sie sich am besten verhalten sollten, haben wir in einem sepa­raten Über­sichts­artikel zu Netz­aus­fällen zusam­men­gefasst.

Iden­titäts­dieb­stahl und falsche Daten bei der Schufa: Wenn plötz­lich unbe­kannte Rech­nungen und Inkas­soschreiben ins Haus flat­tern oder die Polizei zur Haus­durch­suchung anrückt, ist der Schreck groß. Oft steckt ein Iden­titäts­dieb­stahl dahinter. Wir erläu­tern in einem umfang­rei­chen Ratgeber, wie man sich richtig verhält. Die Schufa hat bei Verbrau­chern einen schlechten Ruf - und wenn sie falsche Daten über uns spei­chert, kann das böse Konse­quenzen haben. So reagieren Sie richtig bei einem falschen Schufa-Eintrag.

Umzug, Anschluss-Wechsel, Rufnum­mern-Portie­rung: Auch dies sind alles Vorgänge, bei denen der Staat den Provi­dern gewisse Vorgaben macht. Doch auch Sie sollten die Spiel­regeln beachten, damit alles reibungslos klappt. Kündigen Sie zum Beispiel nie selbst Ihren DSL-Anschluss, sondern lassen Sie das den neuen Anbieter machen. Mehr dazu lesen Sie in unseren Ratge­bern zum Wechsel des Fest­netz-Anschlusses, zum Umzug sowie zur Rufnum­mern-Portie­rung.

Auszah­lung von Prepaid-Guthaben: Egal, ob Sie oder der Provider die Prepaid­karte gekün­digt haben: Der Provider darf das Rest­gut­haben unter keinen Umständen behalten, sondern muss es ausbe­zahlen. Eine Ausnahme gibt es aller­dings: Start- und Bonus-Guthaben muss nicht an den Kunden ausbe­zahlt werden. Alle Details dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Auszah­lung von Prepaid-Guthaben.

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Viele Fälle: Bundes­netz­agentur einschalten

Die Bundes­netz­agentur war im Bereich der Telekom­munikation lange eher als Regu­lierer bekannt. In den vergan­genen Jahren hat sie ihre Tätig­keit im Bereich des Verbrau­cher­schutzes aber stark ausge­baut. In diesen Fällen können Verbrau­cher die BNetzA direkt und kostenlos einschalten oder sich bei ihr Rat holen:

Internet und Telefon: In diesen Berei­chen hilft die BNetzA, wenn es Probleme gibt bei Anbie­ter­wechsel und Umzug, freier Router­wahl, korrekter Ausge­stal­tung von Produkt­infor­mati­ons­blät­tern, zu langen Vertrags­lauf­zeiten, Abofallen, unbe­rech­tigten Dritt­anbie­ter­leis­tungen, unge­recht­fer­tigten Anschluss­sperren, Störungen der Grund­ver­sor­gung, zu lang­samen Internet-Anschlüssen sowie bei allen Verstößen gegen die EU-Roaming-Verord­nung, die Preis­decke­lung für Auslands­tele­fonate und die Netz­neu­tra­lität.

Ärger mit Rufnum­mern und Anrufen: Die BNetzA schaltet sich eben­falls ein, wenn ihr folgende Phäno­mene gemeldet werden: Beläs­tigende Anruf­ver­suche, uner­laubte Tele­fon­wer­bung, Spam per Fax und E-Mail, Ping-Anrufe und Anrufe mit Band­ansagen, unver­langt zuge­sandte SMS, Popups mit Pseudo-Fehler­mel­dungen, fehlende Preis­trans­parenz, teure Kunden-Hotlines und Warte­schleifen, Router-Hacking, Mani­pula­tion von Rufnum­mern oder die Vortäu­schung von Orts­nähe.

Euro­paweit ein­kau­fen: Für die Verbrau­cher setzt sich die BNetzA darüber hinaus ein, wenn ihr ille­gale Fälle von Geoblo­cking inner­halb der EU gemeldet werden. Das betrifft nicht nur den Zugang zu Leis­tungen, sondern auch Diskri­minie­rungen im Zusam­men­hang mit dem Bezahl­ver­fahren oder unge­recht­fer­tigte länder­spe­zifi­sche AGB.

Die Bundesnetzagentur hilft in vielen Fällen Die Bundesnetzagentur hilft in vielen Fällen
Bild: picture alliance/Fredrik von Erichsen/dpa
Daten­schutz: Verstöße gegen daten­schutz­recht­liche Vorgaben sieht die BNetzA gar nicht gerne und sie berät Verbrau­cher dazu. Als Ansprech­partner dienen aber zunächst die Daten­schutz­beauf­tragten der entspre­chenden Firmen und Orga­nisa­tionen sowie der Länder und des Bundes.

Unsi­chere Produkte und Marktüber­wachung: Insbe­son­dere aus Fernost gelangen immer wieder unsi­chere, schäd­liche und nicht in Deutsch­land zuge­las­sene Geräte auf den hiesigen Markt. Die BNetzA zieht regel­mäßig verbo­tene Sen­dean­lagen oder spio­nie­rende Kinder­spiel­zeuge aus dem Verkehr und infor­miert die Verbrau­cher darüber. Außerdem prüft die BNetzA, ob das Gesetz über die elek­tro­magne­tische Verträg­lich­keit von Betriebs­mit­teln (EMVG) sowie das Funk­anlagen-Gesetz (FuAG) einge­halten werden und ob das CE-Kenn­zei­chen auf dem Produkt vorhanden und korrekt ist. Die Ergeb­nisse sind an einer zentralen Stelle bei der Euro­päi­schen Kommis­sion in der ICSMS-Daten­bank abrufbar.

Elek­tro­nische Vertrau­ens­dienste: Die Einfüh­rung euro­paweit einheit­licher elek­tro­nischer Vertrau­ens­dienste durch die Verord­nung über elek­tro­nische Iden­tifi­zie­rung und Vertrau­ens­dienste für elek­tro­nische Trans­aktionen im Binnen­markt (eIDAS) bietet die Möglich­keit, schnelle, kosten­güns­tige sowie vertrau­ens­wür­dige elek­tro­nische Trans­aktionen über Länder­grenzen hinweg vorzu­nehmen. Die BNetzA ist für die Aufstel­lung, Führung und Veröf­fent­lichung der deut­schen Vertrau­ens­liste zuständig.

Schlichtungs­stel­le Telekom­munikation: Die Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle Telekom­munikation schlichtet tele­kom­muni­kati­ons­recht­liche Strei­tig­keiten zwischen einem Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter und einem Teil­nehmer bei einer Pflicht­ver­let­zung des Anbie­ters. Ein Schlich­tungs­ver­fahren kann eröffnet werden, wenn aus dem Antrag des Verbrau­chers ersicht­lich wird, dass der Anbieter Rechte verletzt, die dem Kunden gesetz­lich zustehen.

Verbrau­cher­zen­trale und andere Verbände

Manchmal kann es in einer Ausein­ander­set­zung so weit kommen, dass der Kunde mit seinem Anbieter in der direkten Kommu­nika­tion nicht mehr weiter­kommt und auch die Bundes­netz­agentur mögli­cher­weise nicht zuständig ist. In diesem Fall stehen dem Verbrau­cher die Juristen der örtli­chen Verbrau­cher­zen­tralen mit Rat und Tat zur Seite.

Die Verbrau­cher­zen­tralen sind auf Bundes­län­der­ebene orga­nisierte Vereine, die sich mit einem staat­lichen Auftrag um den Verbrau­cher­schutz kümmern und Bera­tungs­leis­tungen erbringen sowie gege­benen­falls juris­tischen Beistand anbieten. Sie sind als gemein­nützig aner­kannt und im Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band e.V. (vzbv) zusam­men­geschlossen. Sie dürfen Verbrau­cher nach dem Rechts­dienst­leis­tungs­gesetz offi­ziell vertreten. Dabei können sie entweder einem einzelnen Verbrau­cher helfen oder die Inter­essen mehrerer Bürger in Verbands- oder Sammel­klagen bündeln.

Dafür muss der Verbrau­cher zwar ein Entgelt bezahlen, das liegt in der Regel aber deut­lich unter dem, was das direkte Enga­gement eines Anwalts kosten würde. Der Vorteil ist: Auch bei den Verbrau­cher­zen­tralen arbeiten geschulte Juristen, die sich mit den Rechten der Verbrau­cher sehr gut auskennen und in vielen Fällen sofort wissen, was zu tun ist. Ansonsten finan­zieren sich die Verbrau­cher­zen­tralen über­wie­gend durch Förder­mittel.

Für die Kontakt­auf­nahme durch den Verbrau­cher gibt es in der Regel zwei Wege: Er kann entweder eine Online-Beschwerde einrei­chen, die dann an die entspre­chende örtliche Verbrau­cher­zen­trale weiter­geleitet wird. Oder der Bürger kann zu den regu­lären Öffnungs­zeiten direkt zur örtli­chen Verbrau­cher­zen­trale gehen, gege­benen­falls ist eine vorhe­rige tele­foni­sche Termin­absprache sinn­voll. Die Juristen der Verbraucherzentralen beraten kompetent vor Ort, telefonisch und online Die Juristen der Verbraucherzentralen beraten kompetent vor Ort, telefonisch und online
Foto: Picture Alliance / dpa

Weitere Orga­nisa­tionen für den Verbrau­cher­schutz

Außer den Verbrau­cher­zen­tralen gibt es weitere Orga­nisa­tionen, die sich um den Verbrau­cher­schutz kümmern, und bei denen sich Tele­kom­muni­kations- und Internet-Kunden gege­benen­falls Rat holen und Beschwerden einrei­chen können:

Deut­scher Verbrau­cher­schutz­verein e.V.: Der Deut­sche Verbrau­cher­schutz­verein bietet als einge­tra­gener Verein kostenlos eine allge­meine Online-Verbrau­cher­bera­tung durch Rechts­anwälte an, auch zu den Themen­berei­chen Telekom­munikation und Internet, gege­benen­falls nach Voranmel­dung auch in der einzigen Geschäfts­stelle in Potsdam. Eine Rechts­bera­tung im Sinne des Rechts­dienst­leis­tungs­gesetzes gibt es laut der Satzung aller­dings nur für Vereins­mit­lieder.

Euro­päi­sches Verbrau­cher­zen­trum (EVZ/ZEV): Im Gegen­satz zu den Verbrau­cher­zen­tralen handelt es sich bei den Büros des Euro­päi­schen Verbrau­cher­zen­trums nicht um eine freie Orga­nisa­tion, sondern um eine offi­zielle Insti­tution der EU-Kommis­sion. Das EVZ nimmt auch direkt Beschwerden von Verbrau­chern an, insbe­son­dere bei allen Verstößen gegen die EU-Binnen­markt-Richt­linien. Das Zentrum für Euro­päi­schen Verbrau­cher­schutz in Kehl nimmt eben­falls Online-Beschwerden an.

Euro­päi­scher Verbrau­cher­ver­band (BEUC): Der Euro­päi­sche Verbrau­cher­ver­band ist ein Zusam­men­schluss euro­päi­scher Verbrau­cher­schutz­orga­nisa­tionen, der sich für Verbrau­cher­rechte, vor allem auch im digi­talen Bereich einsetzt. Bevor man sich direkt an den BEUC wendet, ist es aller­dings sinn­voller, mit seinen deut­schen Mitglieds­orga­nisa­tionen vzbv/Verbrau­cher­zen­tralen und Stif­tung Waren­test Kontakt aufzu­nehmen.

Stif­tung Waren­test: Die Stif­tung Waren­test ist den meisten Verbrau­chern zwar eher durch ihre (aller­dings kosten­pflich­tigen) Test­berichte mit Beno­tungen von Produkten und Dienst­leis­tungen bekannt. Die Redak­teure der gemein­nüt­zigen Stif­tung nehmen aber immer auch gerne Anre­gungen von Bürgern auf, die Probleme mit Firmen und Orga­nisa­tionen haben. Gege­benen­falls konfron­tieren die Redak­teure das Unter­nehmen mit dem Problem, weisen auf unge­setz­liches Verhalten hin und fordern eine Behe­bung. Spätes­tens die öffent­lich­keits­wirk­samen Berichte der Stif­tung Waren­test bewirken in vielen Fällen ein Einlenken der Unter­nehmen. Eine indi­vidu­elle Verbrau­cher­bera­tung bietet die Stif­tung Waren­test aber explizit nicht an.

Wichtig zu wissen ist übri­gens: Das Bundes­minis­terium für Umwelt, Natur­schutz, nukleare Sicher­heit und Verbrau­cher­schutz (BMUV) und vergleich­bare Landes­minis­terien beschäf­tigen sich in erster Linie mit Fragen der Gesetz­gebung. Sie bereiten neue Gesetze und Verord­nungen vor und entwerfen Ände­rungen bestehender Gesetze und Verord­nungen. Die Minis­terien für Verbrau­cher­schutz können hingegen keine Rechts­bera­tung in konkreten Einzel­fällen leisten.

Amts­gericht, Rechts­schutz­ver­siche­rung, Anwalt, teltarif hilft & Fazit

Recht wenig bekannt ist in Deutsch­land, dass man sich als Verbrau­cher unter gewissen Voraus­set­zungen an das örtliche Amts­gericht wenden und dort kosten­günstig eine außer­gericht­liche Bera­tung und gege­benen­falls auch eine Vertre­tung durch einen Rechts­anwalt in Anspruch nehmen kann. Laut dem Bera­tungs­hil­fege­setz kann Hilfe für die Wahr­neh­mung von Rechten außer­halb eines gericht­lichen Verfah­rens und im obli­gato­rischen Güte­ver­fahren auf Antrag gewährt werden, wenn der Recht­su­chende die erfor­der­lichen Mittel nach seinen persön­lichen und wirt­schaft­lichen Verhält­nissen nicht aufbringen kann, nicht andere Möglich­keiten für eine Hilfe zur Verfü­gung stehen, deren Inan­spruch­nahme dem Recht­su­chenden zuzu­muten ist, und die Inan­spruch­nahme der Bera­tungs­hilfe nicht mutwillig erscheint.

Bei der Bera­tungs­hilfe durch die Amts­gerichte handelt es sich also um eine Sozi­alleis­tung, die gewährt wird, wenn dem Recht­su­chenden auch Prozess­kos­ten­hilfe zusteht. Dafür muss meist eine Erklä­rung über die persön­lichen und wirt­schaft­lichen Verhält­nisse abge­geben werden. Die Bera­tungs­hilfe kann auch durch das Amts­gericht gewährt werden, soweit dem Anliegen durch eine sofor­tige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglich­keiten für Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklä­rung entspro­chen werden kann. In allen anderen Fällen wird sie durch Rechts­anwälte und durch Rechts­bei­stände, die Mitglied einer Rechts­anwalts­kammer sind, gewährt.

Die Bera­tungs­hilfe wird in allen Bundes­län­dern außer Hamburg und Bremen ange­boten, in den beiden Stadt­staaten gibt es statt­dessen eine öffent­liche Rechts­bera­tung. Berlin ist das einzige Bundes­land, in dem es beides gibt und der Recht­su­chende die Wahl zwischen der Inan­spruch­nahme öffent­licher Rechts­bera­tung und Bera­tungs­hilfe hat. Für den Verbrau­cher fällt meist eine einma­lige Gebühr von 15 Euro an, alle anderen Kosten eines Anwalts trägt die Staats­kasse auf der Basis fest­gelegter Pauschalen.

Rechts­schutz­ver­siche­rung: Weiteres Vorgehen abstimmen

Haben alle außer­gericht­lichen Versuche nicht zum Erfolg geführt, sollten Sie - insbe­son­dere bei schwer­wie­genden Fällen - über das Einschalten eines Rechts­anwalts nach­denken. Sind Sie Kunde einer Rechts­schutz­ver­siche­rung, müssen Sie sich aber vorher unbe­dingt mit der Versi­che­rungs­gesell­schaft über das weitere Vorgehen abstimmen.

Denn bei vielen Rechts­schutz­ver­siche­rungen ist es inzwi­schen ein Teil der Versi­che­rungs­bestim­mungen, dass Sie als Kunde nicht einfach nach Belieben Anwälte enga­gieren können und dabei denken "die Versi­che­rung wird hinterher dafür ja schon bezahlen". Die meisten Versi­che­rungs­gesell­schaften verlangen inzwi­schen, dass Sie sich zuerst bei der Versi­che­rung melden und über den Fall berichten.

Gege­benen­falls bietet Ihnen die Versi­che­rung dann zunächst eine Erst­bera­tung an oder verweist Sie an einen kompe­tenten Anwalt, mit dem sie in derar­tigen Fällen bereits zusam­men­gear­beitet hat. Einen eigenen Anwalt sollten Sie erst dann enga­gieren, wenn Ihnen die Rechts­schutz­ver­siche­rung schrift­lich die Zusage dafür gegeben hat, dass sie alle im Verfahren auftre­tenden Kosten sicher über­nimmt. Halten Sie sich nicht daran, müssen Sie damit rechnen, dass die Versi­che­rung die Kosten­über­nahme ablehnt und Sie trotz Rechts­schutz­ver­siche­rung selbst für die Kosten aufkommen müssen. Zahlreiche Anwälte sind heutzutage auf TK- und Online-Recht spezialisiert Zahlreiche Anwälte sind heutzutage auf TK- und Online-Recht spezialisiert
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Kompe­tenten Fach­anwalt selbst einschalten

Haben Sie sich dazu entschlossen, selbst einen Anwalt einzu­schalten, um Ihr Recht geltend zu machen und hat die Rechts­schutz­ver­siche­rung gege­benen­falls eine Kosten­über­nahme auch für einen von Ihnen selbst gewählten Anwalt zuge­sagt, geht es als nächstes darum, einen kompe­tenten Anwalt zu finden.

Als erste Anlauf­stelle empfiehlt sich dazu die Anwalt­aus­kunft des Deut­schen Anwalt­ver­eins, in der alle in Rechts­anwalts­kam­mern orga­nisierten Anwälte aufge­führt sind. Suchen Sie sich am besten einen Anwalt, der genau in diesem Bereich (Online-Recht, Verbrau­cher-Recht, Vertrags-Recht usw.) bereits einschlä­gige Erfah­rung hat. Lassen Sie sich gege­benen­falls vorab darüber infor­mieren, in welchen Fällen, die Ihrem Fall ähneln, der Anwalt bereits einen posi­tiven Ausgang errei­chen konnte.

Vor einer kosten­pflich­tigen Vertre­tung bieten manche Anwälte auch eine kosten­freie Erst­bera­tung an (online oder per Telefon). Davon können und sollten Sie Gebrauch machen, wenn Sie nicht ganz sicher sind, ob die Sache vor Gericht wirk­lich Erfolg verspricht. Seriöse Anwälte, die nicht nur Geld verdienen, sondern wirk­lich helfen wollen, raten mitunter auch von einer Klage ab, wenn die zu erwar­tenden Kosten den entspre­chenden Streit­wert um ein Viel­faches über­steigen. Lassen Sie sich vom Anwalt auf jeden Fall immer vorab über die genauen Kosten infor­mieren, dann drohen anschlie­ßend keine bösen Über­raschungen.

Fazit und "teltarif hilft"

Verbrau­cher in Deutsch­land profi­tieren davon, dass die Gesetz­gebung hier­zulande in vielen Fällen die Rechte des Verbrau­chers stärkt. Trotz allem gibt es regel­mäßig Fälle, in denen Bürger mit ihrer Beschwerde zwar recht haben, aber nicht Recht bekommen. Mit der Bundes­netz­agentur und den Verbrau­cher­zen­tralen stehen kompe­tente Ansprech­partner für zahl­reiche Probleme mit Anbie­tern im Bereich von Telekom­munikation und Internet zur Verfü­gung. Der Rechtsweg kann unter Umständen lang­wierig, ärger­lich und teuer sein - hier kann eine Rechts­schutz­ver­siche­rung zumin­dest bei den Kosten einspringen.

Unsere Themen-Reihe teltarif hilft stellt übri­gens in unregel­mäßigen Abständen reale Fälle vor, die sich tatsäch­lich so ereignet haben. teltarif.de versucht dabei, in Abstim­mung mit den Anbie­tern und Herstel­lern auch kompli­zierte Fälle für private Verbrau­cher außer­gericht­lich zu lösen. Auch wenn wir uns leider nicht jedes einzelnen Falls annehmen können, möchten wir unseren Lesern mit den Berichten in dieser Serie helfen, Fall­stricke in der Telekom­munikation zu erkennen und zu vermeiden. Eine qualifi­zierte Rechts­bera­tung oder gar juris­tische Vertre­tung vor Gericht kann und darf teltarif.de hingegen nicht anbieten.

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