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Falsche Rechnung: SEPA-Lastschrift widerrufen oder nicht?

Eine falsche Rech­nung flat­tert ins Haus: Wer jetzt denkt, dass er durch Zurück­buchen des falschen Betrags und Widerruf der SEPA-Last­schrift "Druck machen" kann, irrt sich gewaltig. Wir erläu­tern die rich­tige Vorge­hens­weise.
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Widerruf der SEPA-Lastschrift bei falscher Rechnung Widerruf der SEPA-Lastschrift bei falscher Rechnung
Fotos: Image licensed by Ingram Image, Logo: European Payments Council, Montage: teltarif.de
Für Handy-, Fest­netz-, Internet- und Strea­ming-Tarife werden monat­lich Millionen an Rech­nungen verschickt. Und diese sollte man auch stets auf Korrekt­heit prüfen. Denn Abrech­nungs­fehler kommen immer wieder einmal vor. Noch schlimmer ist es, wenn auf der Handy-Rech­nung plötz­lich Rech­nungs­posten von Dritt­anbie­tern auftau­chen, bei denen man nie etwas bestellt hat.

In allen Fällen einer falschen Rech­nung stellt sich die Frage: Wie reagiere ich richtig? Wie verschaffe ich mir am besten Gehör, damit die falsche Rech­nung schnellst­mög­lich korri­giert wird? Mitunter beachten Verbrau­cher die Eigen­heiten digi­taler Abrech­nungs­sys­teme nicht - und wundern sich dann, wenn durch ihre Reak­tion alles noch schlimmer wird. Widerruf der SEPA-Lastschrift bei falscher Rechnung Widerruf der SEPA-Lastschrift bei falscher Rechnung
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Die Eigen­heiten von Abrech­nungs­sys­temen

Die elek­tro­nischen Systeme der Netz­betreiber und Provider für Kunden-Verwal­tung und Rech­nungs­stel­lung sind heut­zutage so konfi­guriert, dass dort möglichst viel auto­matisch laufen soll. Ganz beson­ders die billigen Tarife der Discounter beruhen explizit darauf, dass am besten kein Mitar­beiter in den regu­lären Ablauf eingreifen muss. Der Kunde soll seinen Tarif und alle Optionen am besten selbst über das Online-Kunden­center oder die Smart­phone-App admi­nis­trieren - und der Rest soll am besten "von alleine laufen". In der Fach­sprache nennt man dies das "No-frills-Konzept" (Vertrags­bezie­hung ohne Schnick­schnack).

Wichtig zu wissen ist auch, dass sich Kunden­ver­wal­tung und Rech­nungs­stel­lung nicht immer im selben System befinden. Gerade bei den großen Netz­betrei­bern kann es sein, dass man je nach Thema bei einem Anruf oder einer schrift­lichen Kontakt­auf­nahme zwischen Kunden­betreuung, Rech­nungs­abtei­lung, Netz-Abtei­lung, Marke­ting-Abtei­lung/Neukun­den­wer­bung, Kunden-Rück­gewin­nung (für Kunden, die gekün­digt haben) und Eska­lations-Manage­ment hin- und her vermit­telt wird.

Aus Daten­schutz­gründen haben nicht immer alle Abtei­lungen und Kunden­betreuer dabei Zugriff auf den ganzen Daten­satz des Kunden, vor allem dann nicht, wenn einzelne Abtei­lungen zu externen Call­center-Dienst­leis­tern ausge­lagert wurden. Das hat für den Kunden mitunter den unschönen Effekt, dass er "die ganze Geschichte nochmal erzählen muss" und sich vorkommt, als wenn er "von Pontius zu Pilatus geschickt wird".

Verbrau­cher­freund­liche Rege­lungen als "Druck­mittel"?

Gleich­zeitig ist es so, dass der Kunde den Eindruck hat, dass eine Sache bei den Provi­dern meist reibungslos funk­tio­niert: Nämlich die monat­liche Abbu­chung der Grund­gebühr von seinem Bank­konto. Das Bezahlen von Tele­kom­muni­kati­ons­dienst­leis­tungen per auto­mati­scher SEPA-Last­schrift ist heut­zutage Stan­dard. Und das inzwi­schen nicht mehr nur bei Vertrags­tarifen: Zahl­reiche Prepaid-Kunden lassen die gebuchte Tarif­option der Bequem­lich­keit halber inzwi­schen eben­falls gerne per SEPA-Last­schrift­mandat abbu­chen.

Die SEPA-Verein­barungen und das deut­sche BGB räumen dem Kunden das Recht ein, inner­halb von acht Wochen nach der Belas­tungs­buchung einem Vorgang zu wider­spre­chen und den Betrag zurück­buchen zu lassen. Auch das meist bei Vertrags­abschluss erteilte SEPA-Last­schrift­mandat kann prin­zipiell jeder­zeit wider­rufen werden.

Durch diese eigent­lich positiv zu bewer­tende verbrau­cher­freund­liche Gesetz­gebung bei einer falschen Rech­nung kommen Kunden aber immer wieder auf die Idee, diese Möglich­keiten als Druck­mittel zu verwenden und dem eigenen Provider mal zu zeigen, "wo der Hammer hängt". Man ist über­zeugt davon, dass man unge­recht behan­delt wurde, bucht darum ohne weitere Rück­fragen den ganzen Rech­nungs­bei­trag einfach zurück und denkt, der Provider würde daraufhin reumütig ange­kro­chen kommen und um Verzei­hung bitten.

Eska­lati­ons­stufen: Von der Mahnung zum Inkasso

Doch diese Auffas­sung ist leider nicht kompa­tibel mit den eingangs beschrie­benen Eigen­heiten von Abrech­nungs­sys­temen. Dadurch, dass wie erläu­tert in den Systemen zunächst meist alles ohne Eingriff eines Menschen läuft, wird das Ausbleiben von Zahlungen oder ein nega­tiver Saldo auf dem Kunden­konto aufgrund der Rück­buchung zunächst viel­leicht keinem Menschen auffallen.

Den Systemen fällt das alles aber sehr wohl auf, und dann werden ohne weiteres Zutun von Menschen eben auch die zuvor fest­gelegten Mecha­nismen akti­viert. Besteht ein nega­tiver Saldo (Minus­betrag) auf dem Kunden­konto, der nicht inner­halb einer gewissen Frist ausge­gli­chen wird, versendet das System eine Mahnung. Kommt diese Mahnung wie so oft per E-Mail von einer "Noreply"-Adresse, kann der Kunde sogar nicht einmal direkt darauf antworten. Reagiert er darauf nicht oder aus Sicht des Systems nicht adäquat, wird meist wieder ohne weiteren mensch­lichen Eingriff die nächste Eska­lati­ons­stufe gezündet: Das Inkas­sover­fahren.

Dabei werden die Forde­rung und alle dafür notwen­digen Kunden­daten ohne weitere Rück­frage an ein externes Inkas­sobüro über­geben. Dieses sendet dann eine Inkasso-Forde­rung an den Kunden. Ihre eigenen Auslagen und Gebühren schlagen die Inkas­sobüros dabei in der Regel einfach auf den ausste­henden Rech­nungs­betrag auf. Spätes­tens jetzt bekommen viele Kunden das Muffen­sausen und merken, dass die Rück­buchung des Rech­nungs­betrags ohne weitere Rück­frage mögli­cher­weise der falsche Weg war. Bei einer falschen Rechnung am besten sofort reagieren Bei einer falschen Rechnung am besten sofort reagieren
Bild: Jake Hellbach - Fotolia.com

Wie erhält man sich statt­dessen richtig?

Bei einer falschen Rech­nung sollte man in der Regel sofort reagieren und direkt mit dem Kunden­ser­vice Kontakt aufnehmen. Hierbei sollte man immer den eigenen vollen Namen nennen und auch Kunden- sowie Vertrags­nummer, Rech­nungs­nummer und ggf. die entspre­chende Rufnummer des Handy- oder Fest­netz­ver­trags. Denn eine E-Mail, die außer dem Beschwer­detext keinerlei Kunden­daten enthält, können die Kunden­betreuer meist nicht zuordnen. Vor allem dann nicht, wenn die Mail von einer ganz anderen E-Mail-Adresse kommt als derje­nigen, die beim Vertrags­abschluss ange­geben wurde.

Bei der Kontakt­auf­nahme sollte der Kunde stets ruhig und sach­lich bleiben, das Problem möglichst genau beschreiben und den genauen Posten der Rech­nung nennen, der fehler­haft ist. Außerdem sollte er möglichst die fehler­hafte Rech­nung als PDF mitschi­cken. Im Beschwer­detext ist es immer sinn­voll, Formu­lie­rungen zu verwenden wie "Der Posten xy auf der Rech­nung Nr. 12346 ist fehler­haft. Der korrekte Betrag muss lauten..." oder "der Posten xy ist kein Bestand­teil meines Vertrags und wurde von mir niemals bestellt. Ich wider­spreche daher der Berech­nung dieses Postens."

Anschlie­ßend sollte der Kunde einige Tage warten und nicht davon ausgehen, dass sein Anliegen inner­halb von 24 Stunden gere­gelt wird. Den Kunden­ser­vice mit weiteren E-Mails zu bombar­dieren, bevor man eine Antwort erhalten hat, bringt meist nichts, sondern verwirrt nur. Denn in der Regel weisen die Kunden­betreu­ungs­sys­teme dem Kunden für seine Beschwerde eine Ticket­nummer zu. Diese Ticket­nummer muss bei allen Antworten wieder mitge­schickt werden, am besten in der Betreff­zeile. Hat man schon mehrere Mails zum selben Thema geschickt und daher vom System mehrere Ticket­num­mern zuge­wiesen bekommen, ist es vorpro­gram­miert, dass die Kunden­betreuer verwirrt sind und etwas über­sehen.

Welches ist der beste Kontaktweg?

Insbe­son­dere Discounter, aber auch große Netz­betreiber haben in den vergan­genen Jahren ihren Kunden­ser­vice umge­stellt - nicht immer zur Freude der Kunden. Eine tele­foni­sche Hotline gibt es fast überall. Dies hat aller­dings den Nach­teil, dass kein schrift­licher Beweis für den Kontakt exis­tiert. Viele Provider haben aber inzwi­schen den Kunden­ser­vice per E-Mail einge­stellt und bieten auch kein Kontakt­for­mular mehr an. Eine Kunden­ser­vice-Kontakt­mög­lich­keit per Fax ist seit Jahren so gut wie überall ausge­storben.

Statt­dessen werden die Kunden oft auf Online-Chats oder einen Support per WhatsApp verwiesen. In der Tat ist das oft die schnellste Möglich­keit, ein Problem zu lösen. Unschön für viele Kunden ist aller­dings, dass Support-Chats oft mit einem Bot, also einer auto­mati­schen Antwort-Maschine starten. Dem Bot sollte man das Problem nur in kurzen Stich­worten beschreiben. Falls dieser damit nicht zurecht kommt und nur auf FAQ-Seiten verweist, sollte man ihn mit einfa­chen Worten bitten, den Kontakt zu einem echten Support-Mitar­beiter herzu­stellen. Oft bietet der Bot dies auch von sich aus an.

Und wenn ich mein Geld doch nicht bekomme?

Leider gibt es nach wie vor den Fall, dass ein Kunde trotz einer berech­tigten Forde­rung vom Kunden­ser­vice nur mit vorge­fer­tigten Text­bau­steinen abge­speist wird und die Erstat­tung erst einmal verwei­gert wird.

Dann ist es tatsäch­lich das gute Recht des Kunden, die SEPA-Last­schrift für zukünf­tige Rech­nungen zu wider­rufen, vor allem wenn es sich um einen unbe­rech­tigten Abo-Betrag handelt, der mögli­cher­weise auf der nach­fol­genden Rech­nung wieder auftau­chen wird. Dann ist es aber drin­gend notwendig, stets per Einzel­über­wei­sung jeden Monat pünkt­lich die unstrit­tigen Teile der Rech­nung wie beispiels­weise die Grund­gebühr zu bezahlen.

Dann merkt der Provider nämlich, dass es dem Kunden tatsäch­lich nur um den falschen Rech­nungs­posten geht und nicht darum, den Provider um sein Geld zu prellen und damit zu "bestrafen". Gleich­zeitig sollte man nicht davon ablassen, sich immer wieder mit Verweis auf die bei Vertrags­abschluss verein­barten Kondi­tionen darauf zu berufen, dass der Rech­nungs­posten unbe­rech­tig­ter­weise abge­bucht wurde. Gleich­zeitig ist es sinn­voll, dem Provider eine realis­tische Frist für die Rück­zah­lung zu setzen, beispiels­weise vier Wochen.

Bleibt auch dann die Rück­zah­lung aus, sollte man sich abschlie­ßend über­legen, ob die Höhe des Betrags weitere Schritte recht­fer­tigt. Der nächste Ansprech­partner ist dann die örtliche Verbrau­cher­zen­trale oder die eigene Recht­schutz­ver­siche­rung. Denn jedem Kunden steht es frei, mit Hilfe von Verbrau­cher­schutz­orga­nisa­tionen oder nach Bera­tung durch einen Anwalt sein Recht geltend zu machen. Hierzu verweisen wir auf unseren Ratgeber: So fordern Sie Ihr Recht als Verbrau­cher ein.

Weitere Tipps lesen Sie in unserem sepa­raten Ratgeber zum rich­tigen Verhalten bei einer falschen Rech­nung.

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