Teurer

o2: Preiserhöhung für DSL-Festnetz-Kunden

Kunden sind es gewohnt, dass Preise sinken oder fürs gleiche Geld Inklusiv-Leis­tungen steigen. Doch was passiert, wenn die Vorleis­tungs­preise steigen?
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Im Tele­kom­muni­kati­ons­bereich sind viele Kunden es aus jahre­langer Praxis gewohnt, dass Preise immer wieder sinken oder für das gleiche Geld die Inklusiv-Leis­tungen (wie Daten­volumen, Minu­ten­kon­tin­gente etc.) steigen. Nur: Das gilt nicht immer. Wieder einmal steht eine Preis­erhö­hung ins Haus, diesmal bei o2-Telefónica im Fest­netz. Und o2 selbst kann nichts dafür, denn die soge­nannten Vorleis­tungs­preise, also die eigenen Einkaufs­preise, steigen.

o2-DSL-Anschlüsse betroffen

o2 muss für seine DSL-Festnetzkunden die Preise leicht anheben, weil die Vorleistung teurer wird o2 muss für seine DSL-Festnetzkunden die Preise leicht anheben, weil die Vorleistung teurer wird
Foto: Telefónica Deutschland, Montage: teltarif.de
Kunden von o2-Telefónica können Fest­netz-Anschlüsse oft mit DSL-Tech­nologie (klas­sische Zwei­draht-Kupfer­lei­tung ins Haus und die Wohnung) buchen. Doch o2 selbst hat schon lange kein eigenes Fest­netz mehr, sondern kauft diese Leis­tung komplett bei anderen Anbie­tern ein, in vielen Fällen bei der Deut­schen Telekom.

Deren Vorleis­tungs­preise werden von der Bundes­netz­agentur gere­gelt, da die Telekom als Nach­folger des ehema­ligen Mono­polisten Deut­sche Bundes­post "markt­mächtig" ist. Und der Telekom wurde eine Erhö­hung bei den Vorleis­tungs­preisen geneh­migt.

Preis­erhö­hung bis zu 2,86 Euro

o2 kann deshalb den monat­lichen Grund­preis für o2-Fest­netz-Verträge nicht länger halten und erhöht diesen "leicht bis zu 2,86 Euro", wie das Unter­nehmen in diesen Tagen seinen betrof­fenen Kunden mitteilt. "Im Vergleich zum Markt" falle diese notwen­dige Preis­erhö­hung "signi­fikant geringer als die Entwick­lung der Infla­tions­rate" aus, aber "für die aller­meisten Kunden".

Vorzei­tige, außer­ordent­liche Kündi­gung möglich

Wem die Preis­erhö­hung nicht gefällt und wer somit den Vertrag nicht fort­führen möchte, kann seinen o2-Fest­netz-Vertrag inner­halb von drei Monaten ab Zugang des offi­ziellen Infor­mations-Schrei­bens ohne Kosten und ohne Einhal­tung einer Kündi­gungs­frist in Text­form (z. B. per Brief, E-Mail oder online über die Kündi­gungs­schalt­fläche auf der Webseite www.o2.de) außer­ordent­lich kündigen, teilt das Unter­nehmen mit. Im Kündi­gungs-Brief muss (mindes­tens) die betrof­fene Fest­netz-Rufnummer (besser auch die Kunden­nummer und eine zuver­lässig erreich­bare Rufnummer und/oder E-Mail bei Rück­fragen) ange­geben werden. Der Brief ist an Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, 90345 Nürn­berg (Geschäfts­kun­den­adresse, ohne Post­fach oder Stra­ßen­angabe) zu schi­cken.

Im Brief von o2 wird auch mitge­teilt, zu welchem konkreten Termin diese Preis­erhö­hung wirksam werden soll. Das Recht zur ordent­lichen Kündi­gung des Vertrags (also zum Ende der regu­lären Mindest­lauf­zeit) bleibt unbe­rührt.

Außer­ordent­liche Kündi­gung oft nicht notwendig

Wer mit dem Gedanken spielt, den Anbieter zu wech­seln und noch eine mehr­mona­tige Rest­lauf­zeit hat, sollte die außer­ordent­liche Kündi­gung bei o2 selbst ausspre­chen. Der Kunde muss dann aber den künf­tigen Anbieter explizit auf diese außer­ordent­liche Kündi­gung hinweisen, damit der Wechsel störungs­frei vonstatten gehen kann. Mit Verzö­gerungen oder Miss­ver­ständ­nissen muss erfah­rungs­gemäß gerechnet werden.

Hat der bishe­rige o2-Vertrag nur noch 1 Monat Kündi­gungs­frist, braucht der Kunde vom Sonder­kün­digungs­recht keinen Gebrauch zu machen. Das Verfahren verein­facht sich, indem der neue Anbieter beauf­tragt wird, regulär bei o2 zu kündigen. Somit wird sicher­gestellt, dass die gewohnte Rufnummer "unter­bre­chungs­frei" zum neuen Anbieter portiert wird und die Abstim­mung zwischen altem und neuen Anbieter funk­tio­niert.

Kündi­gung kann Mobil­funk­tarif verteuern

Bei einer (vorzei­tigen) Kündi­gung des o2-Fest­netz-Vertrages ist ferner zu beachten, dass etwaige verbun­dene o2-Mobil­funk­ver­träge mit "Kombi­vor­teil" dadurch eben­falls teurer werden, weil der Rabatt-gebende Fest­netz­ver­trag wegfällt. Für den Mobil­funk­ver­trag gibt es dabei keine außer­ordent­liche Kündi­gungs­mög­lich­keit. Sind die Mobil­funk­ver­träge monat­lich kündbar, besteht auch hier die Möglich­keit, sich zugleich nach neuen Verträgen, Rabatten oder Tarifen umzu­schauen.

Wechsel gut vorbe­reiten

Ein mögli­cher Wechsel sollte genau vorbe­reitet werden. Mögli­cher­weise steht vor Ort ohnehin die baldige Verle­gung von Glas­faser­lei­tungen bevor, die oft von einem ganz anderen Anbieter (der bisher vor Ort noch gar nicht aktiv war) kommen können. Glas­faser­aus­bauten können sich aber oft uner­wartet verzö­gern, sodass eine mittel­fris­tige Über­brü­ckung (mögli­cher­weise über einige Monate) notwendig sein wird.

Beim Preis­ver­gleich mit anderen Fest­netz­anbie­tern ist ferner darauf zu achten, dass viele Anbieter in den ersten Monaten sehr güns­tige Monats­preise nennen, die nach 3, 6, 12 oder 24 Monaten empfind­lich teurer werden können. Es könnte sich also "lohnen", erst einmal abzu­warten, bis auch andere Anbieter ihre Tarife den neuen Vorleis­tungs­preisen ange­passt haben.

In einer Über­sicht lesen Sie: Welcher Anbieter funkt in welchem Handy-Netz?

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