Themenspezial: Verbraucher & Service Urteile

Netflix & Spotify: Preiserhöhungsklauseln sind unwirksam

Die von Netflix und Spotify verwen­deten AGB-Klau­seln zu Preis­erhö­hungen wurden vor Gericht für unwirksam erklärt. Ganz vorbei ist der Streit damit aller­dings noch nicht.
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Netflix erhöhte im Oktober die Preise und stellte das bishe­rige Basis-Abon­nement auch in Deutsch­land ein. Das Werbe-Abo wurde hingegen aufge­wertet. Bereits im Sommer hatte Spotify mit Preis­erhö­hungen begonnen. Meist haben die Strea­ming-Anbieter hierfür Klau­seln in ihren AGB, mit denen sie sich das vorbe­halten.

Dabei stellt sich aller­dings mitunter die Frage: Ist die Preis­erhö­hungs­klausel über­haupt wirksam und zulässig? Darüber wird oft vor Gericht gestritten. Der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band hatte gegen Netflix und Spotify geklagt - und nun liegt ein weiteres Zwischen­ergebnis vor.

Verwen­dete Klau­seln für unwirksam erklärt

Urteil zu Preiserhöhungen Urteil zu Preiserhöhungen
picture alliance/dpa
Laut einer Mittei­lung des vzbv sind die Preis­erhö­hungs­klau­seln bei Netflix und Spotify unwirksam. Das Kammer­gericht Berlin habe Beru­fungen der Strea­ming­anbieter zurück­gewiesen. In der Vergan­gen­heit hätten Strea­ming­dienste Preis­anpas­sungs­klau­seln verwendet, bei denen es nicht auf die Zustim­mung der Kunden ankommen sollte. In zwei Beru­fungs­urteilen gegen Spotify und Netflix habe das Kammer­gericht Berlin die verwen­deten Klau­seln nun für unwirksam erklärt.

Das stärkt aus Sicht des vzbv die Rechte der Verbrau­cher. Dem voran­gegangen waren Klagen des Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­bands (vzbv) gegen Spotify und Netflix vor dem Land­gericht Berlin. Beide Urteile gegen Netflix sowie gegen Spotify sind aller­dings noch nicht rechts­kräftig.

Das Kammer­gericht Berlin habe laut dem Verband "eine rich­tungs­wei­sende Entschei­dung" im Sinne der Verbrau­cher getroffen. Die vom vzbv ange­grif­fenen Preis­ände­rungs­klau­seln von Spotify und Netflix seien demnach nicht nur unzu­lässig. Das Urteil könne grund­sätz­lich das Aus für künf­tige einsei­tige Preis­erhö­hungen durch Strea­ming­dienste in Deutsch­land bedeuten. Denn nach Einschät­zung des Gerichts dürfen die beiden verklagten Anbieter Netflix und Spotify ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kunden zuge­stimmt haben. Das Kammer­gericht erklärt, dass sich Netflix und Spotify ohne großen Aufwand die Zustim­mung ihrer Nutzer zu einer Preis­erhö­hung hätten einholen könnten. "Die Urteile sind ein starkes Signal", kommen­tiert der vzbv.

Wegen umstrit­tener Preis­erhö­hungen gibt es inzwi­schen auch eine Sammel­klage gegen Voda­fone.

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