Themenspezial: Verbraucher & Service vzbv

Amazon wird wegen Werbung bei Prime Video verklagt

Handelt es sich bei der neuen kosten­pflich­tigen Werbe­frei-Option von Prime Video um eine "wesent­liche Vertrags­ände­rung"? Der vzbv geht davon aus - und klagt gegen Amazon.
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Amazon wegen versteckter Preiserhöhung bei Prime Video verklagt Amazon wegen versteckter Preiserhöhung bei Prime Video verklagt
picture alliance/dpa
Wie bereits berichtet will Amazon Prime Video ab 5. Februar bei seinem Strea­ming-Dienst eine neue Werbe­form einführen. Und wer diese Reklame nicht sehen möchte, kann eine Ad-Free-Option mit einer zusätz­lichen monat­lichen Grund­gebühr von 2,99 Euro buchen.

Das ist vertrags­recht­lich eine höchst umstrit­tene Konstruk­tion: Schon die Stif­tung Waren­test geht davon aus, dass diese Vorge­hens­weise von Amazon rechts­widrig ist, da es sich faktisch um eine Preis­erhö­hung für Prime handelt. Nun droht neues Unge­mach von Verbrau­cher­schüt­zern.

vzbv will gegen Strea­ming-Dienst vorgehen

Der Verbraucher­zen­trale Bundes­ver­band (vzbv) will gericht­lich gegen Amazon Prime Video vorgehen. Das berichtet das Handels­blatt. Der Grund ist laut dem Bericht die Ankün­digung, ab dem 5. Februar "in begrenztem Umfang" Filme und Serien mit Werbung anbieten zu wollen. Die Verbrau­cher­schützer des vzbv sehen darin "eine wesent­liche Vertrags­ände­rung". Und dafür müsse vorab die Zustim­mung der Nutzer einge­holt werden - und das sei nicht geschehen.

Amazon wegen versteckter Preiserhöhung bei Prime Video verklagt Amazon wegen versteckter Preiserhöhung bei Prime Video verklagt
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Das Blatt berichtet darüber, dass Kunden in der ersten Janu­arwoche per Mail darüber infor­miert worden sind, dass sie nur dann aktiv handeln müssen, wenn sie die werbe­freie Option für den Aufpreis buchen wollen. Reagieren sie nicht, wird ihnen ab dem 5. Februar Reklame ausge­spielt. Das ist eine Art von "wesent­licher Vertrags­ände­rung", die der vzbv als "versteckte Preis­erhö­hung" bezeichnet. Denn für ein werbe­freies Angebot werde künftig ein Aufschlag von monat­lich 2,99 Euro verlangt.

vzbv-Chefin Ramona Pop sagte dem Handels­blatt, Amazon dürfe seine Prime-Video-Kunden "nicht einfach vor voll­endete Tatsa­chen stellen". Das sei eine "Miss­ach­tung von Verbrau­cher­recht". Laut dem Bericht hatte der vzbv die deut­sche Konzern­tochter "Amazon Digital Germany GmbH" zunächst abge­mahnt, nun folge wegen des einsei­tigen Vorge­hens die Klage. Sie soll in den kommenden Wochen einge­reicht werden. Prime-Video-Nutzer hätten "weiterhin Anspruch auf die werbe­freie Option für den bisher vertrag­lich verein­barten Betrag", betonte Pop.

Im nächsten Schritt plant nun die Verbraucher­zen­trale Sachsen eine Sammel­klage gegen Amazon, an der sich Betrof­fene betei­ligen können.

Obwohl Strea­ming kaum noch aus den TV-Haus­halten wegzu­denken ist, kommt mitt­ler­weile immer mehr Kritik auf. Vor allem die verän­derten Geschäfts­modelle der US-Bran­chen­riesen schme­cken vielen Zuschauern in Deutsch­land immer weniger.

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