Benutzer CGa schrieb:
Und es wurde nie mit werbefrei geworben.
Das ist korrekt. Ob damit geworben wurde ist aber in diesem konkreten Fall irrelevant. Der Dienst wurde mit bestimmten Eigenschaften zur Verfügung gestellt und die Kunden bezahlen dafür. Eine einseitige nicht unwesentliche Änderung der Eigenschaften eines Dienstes ohne Zustimmung des Kunden ist nicht möglich. Das ist die Argumentation der Verbraucherzentrale bei ihrer Klage.
Selbstverständlich kann Amazon dem Kunden ebenso kündigen wie der Kunde Amazon. Das kann zum Beispiel im Wege einer Änderungskündigung passieren. Da bei sowas immer viele Kunden abspringen, versucht der Anbieter natürlich das Ganze so geräuschlos wie möglich über die Bühne zu bekommen. Ob das rechtlich haltbar ist, muss nun entschieden werden. Es spricht vieles dafür, dass die rechtliche Beurteilung der Verbraucherzentrale korrekt ist.
Richtig ist aber auch, dass dies selbstverständlich die Einführung von Werbung beziehungsweise die Verteuerung des Prime Abos nicht verhindern wird. Es kann allenfalls zu gewissen Verzögerungen oder Veränderungen im Prozess führen. Also selbst wenn die Verbraucherzentrale vor Gericht Erfolg hat, ist das ein substanzloser Sieg, der den Kunden nichts nützt. Das ist leider bei vielen Verfahren der Verbraucherzentrale mittlerweile üblich. In vielen Fällen habe ich den Eindruck, die Verbraucherzentrale tut einfach etwas, damit sie ihre Existenz rechtfertigen kann.
Allerdings finde ich, ist Amazon hier auch sehr unklug vorgegangen. Es wäre einfacher gewesen man hätte eine ganz normale Preiserhöhung für Prime durchgeführt. Das passierte in der Vergangenheit ja in gewissen Abständen immer wieder. Das ist unproblematisch. Auch rechtlich.
Parallel dazu hätte man einfach einen zweiten Tarif einführen können, einen mit Werbung. Der wäre dann entsprechend günstiger geworden.
So hätte man dies alles ohne rechtliche Bedenken über die Bühne bekommen können. Amazon entschied sich für einen anderen, rechtlich fragwürdigen Weg.