Benutzer Findscope schrieb:
Die Verbraucherzentrale will klagen, aber sicherlich ist da keine Sammelklage gemeint. ...
Sammelklage ist ja lediglich ein generischer Oberbegriff für Klageformen, bei denen ein Verband eine Klage im Namen von einer mehr oder weniger großen Zahl von Geschädigten führt. Und solche Klageformen gibt es auch im deutschen Recht: die Abhilfeklage (nach § 14 VDuG) und die Musterfeststellungsklage (nach §§ 41 f. VDuG).
VDuG steht für das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, welches am 13. Oktober 2023 in Kraft getreten ist. Es stellt die nationale Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 dar.