Novelle

Bundestag verabschiedet 2. Korb der Urheberrechtsnovelle

Neuregelung soll Kampf gegen illegale Tauschbörsen erleichtern
Von Ralf Trautmann

Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Koalition und der FDP dem 2. Korb der Urheberrechtsnovelle nach der abschließenden Lesung zugestimmt. Wird das Gesetz im Herbst vom Bundesrat angekommen, kann es unter Umständen noch in diesem Jahr in Kraft treten. Das Gesetz beinhaltet unter anderem eine Neuregelung, mit welcher der Kampf gegen die Verbreitung illegaler Kopien in Internet-Tauschbörsen erleichtert werden soll: Privatkopien dürfen demzufolge nicht mehr von "offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachten" und "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" erstellt werden. Eine von einigen Verantwortlichen propagiegerte Bagatell-Klausel, die vor allem Jugendliche bei geringen Verstößen vor Strafverfolgung schützen sollte, findet sich hingegen nicht im Gesetz. Der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv [Link entfernt] ) kritisierte, dass hierdurch weiterhin "gelegentliche Kopierer" mit "gewerblichen Kopierern in einen Topf geworfen werden".

Nicht in das Gesetz geschafft hat es die zumindest zeitweise vorgesehene Regelung, die Urheberrechtspauschale, die unter anderem auf Scanner und DVD-Brenner erhoben wird, und mit der Autoren und Verlage für legale private Kopien ihrer Produkte vergütet werden, bei fünf Prozent des jeweiligen Gerätepreises zu deckeln. Zudem regelt zukünftig nicht mehr der Gesetzgeber, sondern die Hardware-Produzenten und Verwertungsgesellschaften untereinander die Vergütung. Laut dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) droht mit dem neuen Gesetz auch die Anwendung der Vergütungspauschale auf Handys oder PDAs. Dies sei praxisfern, da solche Geräte kaum zum Kopieren von urheberrechtlich Werken genutzt würden.