Vorschriften

Neue 0900-Regeln und mehr Tarifhinweise

TKG verbessert Preistransparenz bei Sonderrufnummern und Premium-SMS
Von Christian Horn

Zum heutigen 1. September treten für die Nutzung von Service-Rufnummern und Abo-Diensten per SMS neue Regelungen in Kraft. Mit den neuen Vorschriften werden die Anbieter verpflichtet, deutlicher als bisher auf die Preise ihrer Dienste hinzuweisen und Abo-Verträge unmissverständlich anzukündigen. Die ab heute gültigen Regelungen, die zu einem verbesserten Verbraucherschutz in der Telekommunikation beitragen sollen, beruhen auf dem Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom Februar 2007.

Für alle Arten von Service-Rufnummern, wie 0137, 0180, 0900 sowie 118-Auskunftsdienste, gilt künftig eine Preisangabepflicht in der Werbung. In allen Werbemaßnahmen muss der jeweilige Festnetzpreis mit dem Hinweis auf möglicherweise abweichende Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen angegeben werden.

Der Fachverband für Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) rät in diesem Zusammenhang allen Verbrauchern, vor der Nutzung von Service-Rufnummern zum einen auf die Preisangabe in der Werbung zu achten. Bei der Nutzung von Service-Rufnummern über das Handy andererseits werden die anfallenden Kosten nicht unmittelbar aus der Werbung ersichtlich. Deshalb sollten die Nutzer sich hier vorher beim Mobilfunk-Provider oder je nach Rufnummer über die Preisansagen im Dienst über die anfallenden Kosten informieren. Einen groben Überblick über die Kosten, die entstehen können, haben wir auf zwei Infoseiten für Vertrags- und für Prepaid-Kunden zusammengefasst.

Tarifbestätigung und Bill-Warning bei Premium-SMS

Bei der Nutzung von Kurzwahl-Abo-Diensten (Premium-SMS), mit denen beispielsweise Klingeltöne, Bilder oder Logos heruntergeladen werden können, wird eine Tarifbestätigung eingeführt. Ab einem Tarif von über zwei Euro pro SMS muss der Nutzer künftig vor Inanspruchnahme des Dienstes über die wesentlichen Vertragsbestandteile wie Preis, Abgaben je eingehender SMS, Anrechnungszeitraum und Kündigungsmöglichkeiten informiert werden und den Erhalt der Informationen bestätigen (Handshake-Verfahren).

Der Kunde kann künftig zudem beim Erreichen eines Monatsumsatzes von 20 Euro oder einem Vielfachen dieses Betrages eine kostenlose Warn-SMS verlangen (Bill-Warning). Die Dienste können künftig mit einer Frist von nur einer Woche zum Ende eines Abrechnungszeitraumes - in der Regel ein Monat - gekündigt werden. Ereignisbasierte Abo-Dienste können sofort gekündigt werden.