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Sperrliste für R-Gespräche


01.09.2007 13:23 - Gestartet von toco
Hallo,

gibt es ein standardisiertes Verfahren, sich in die Sperrliste für R-Gespräche einzutragen (bestimmte Webseite, einen bestimmten Link der T-Com ö.ä.) oder muß man hierfür bei seiner Telefongesellschaft ganz normal und formlos anrufen?

Danke für Antworten!
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[1] raio-k antwortet auf toco
01.09.2007 15:26
Benutzer toco schrieb:
Hallo,

gibt es ein standardisiertes Verfahren, sich in die Sperrliste für R-Gespräche einzutragen (bestimmte Webseite, einen bestimmten Link der T-Com ö.ä.) oder muß man hierfür bei seiner Telefongesellschaft ganz normal und formlos anrufen?

Danke für Antworten!

Für die Sperrung beauftragt der Anschlussinhaber seinen Telekommunikation­sdiensteanbieter, die Rufnummer auf die Sperrliste setzen zu lassen. Dieser Eintrag ist kostenlos. Die Sperrliste wird von der Bundesnetzagentur in Form einer Datenbank geführt.

Die Anbieter von Zugängen zum öffentlichen Telefonnetz melden dazu der Bundesnetzagentur täglich alle bei ihnen eingegangenen Aufträge zur Sperrung oder Entsperrung einer Rufnummer. Gleichzeitig sind die Anbieter von R-Gesprächsdiensten verpflichtet, die Liste mit den Sperrdaten täglich abzurufen. Für die Löschung einer Rufnummer von der Sperrliste kann der Anbieter ein Entgelt verlangen.

Quelle: http://www.golem.de/0703/51267.html