abgemahnt

"Illegale Downloads sind keine Kavaliersdelikte"

Auch im Internet gilt das Urheberrecht
Von dpa / Marie-Anne Winter

Sind die Dateien erstmal heruntergeladen und die Piraten erwischt, steht eine Anhörung bei der Polizei an. "Bei einer größeren Anzahl von Dateien, die ermittelt werden, kann es auch eine Hausdurchsuchung geben", sagt Richard. Ohne Rücksprache mit einem strafrechtlich versierten Rechtsanwalt sollte sich in einem solchen Fall niemand äußern. "Sollte es später eine Anklage geben oder einen Strafbefehl, sollte man sich ebenfalls anwaltlicher Hilfe bedienen."

Mit einer Vorstrafe oder der strafrechtlichen Verurteilung müssen allerdings die wenigsten rechnen. "Wenn es überhaupt zur Durchführung eines Strafverfahrens kommt, wird dieses oftmals gegen eine Auflage eingestellt." Dies könnten etwa Sozialstunden sein. Dass allerdings die Eltern im Fall von jugendlichen Online-Piraten den Kopf hinhalten müssen, ist ein Trugschluss: "Jugendliche sind ab 14 Jahren strafmündig", sagt Richard.

Die Diebe sind unterdessen so unterschiedlich wie die Daten, die sie aus dem Netz herunterladen. Überwiegend junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 25 Jahren seien die Piraten, sagt Michalk. "Aber uns gehen auch Richter, Rechtsanwälte oder Ärzte ins Netz." Ein sicheres und erfolgversprechendes Prozedere gegen die Piraten ist - trotz des verstärkten Vorgehens der Industrie gegen illegale Tauschbörsen - noch nicht gefunden.

Mangelndes Unrechtsbewusstsein

Von jugendlichem Leichtsinn über mangelndes Unrechtsbewusstsein beim Kopieren bis hin zu bewusstem Hacken und Cracken - die Spannweite der Motivationen ist groß, wie Salzig sagt. "Wir haben es einerseits mit Privatnutzern zu tun, die das Internet immer noch als Kostenlos-Medium wahrnehmen." Zudem gebe es Gruppierungen, die mit einem "gehörigen Maß an krimineller Energie" heruntergeladene Musik oder Filme vertreiben. Diese Gruppen operierten überwiegend aus dem Ausland - und werden nur selten rechtlich belangt.

In Sachen gesetzliche Regelungen stehen die Rechteinhaber ohnehin vor Problemen - denn die Polizei und die Staatsanwaltschaften können der Online-Piraterie kaum Herr werden. Auf einen legalen Download kommen 14 illegale, wie Michalk sagt. Die Phonoverbände haben sich verstärkt auf das Mittel der Unterlassungserklärung verlegt - und bieten einen Vergleich an, dessen Höhe sich nach der Menge der angebotenen Dateien und der wirtschaftlichen Situation der Betroffenen richtet. "Damit wollen wir ganz klar machen, dass illegale Downloads keine Kavaliersdelikte sind."

Die Masse soll es nach IFPI-Angaben bringen: "Allein in diesem Jahr haben wir rund 30 000 Strafanzeigen gestellt", sagt Michalk. Ein bisschen Eindruck scheint das massive Vorgehen unterdessen zu machen: "Illegale Downloads sind seit Beginn der Piraterie-Bekämpfung von mehr als 600 Millionen im Jahr 2003 auf 374 Millionen im Jahr 2006 zurückgegangen", sagt Michalk. Spektakuläre Fälle sind für den Erfolg immer wieder gut, denn sie "dürften zumindest zeitweise abschreckende Wirkung haben".