Knast

Gefängnisstrafe für Abmahn-Anwalt von Gravenreuth (aktualisiert)

Sechs Monate ohne Bewährungen wegen Betrugs
Von Marie-Anne Winter

"Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein." Diesen Spruch könnte sich der als Abmahn-Anwalt berüchtigte Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth [Link entfernt] demnächst an die Zellentüre pinnen, sofern das Urteil gegen ihn rechtskräftig werden sollte. Ein Berliner Amtsgericht verurteilte den Münchner Anwalt nun zu einer Freiheitsstrafe wegen Betrugs. Zu der Verurteilung kam es im Grunde wegen einer Kleinigkeit: Die Berliner Tageszeitung hatte von Gravenreuth eine Bestätigungs-E-Mail für den taz-Newsletter geschickt, den der Abmahn-Anwalt gar nicht bestellt hatte. Wie die taz berichtete, hatte von Gravenreuth die Zeitung im Mai 2006 wegen dieser E-Mail abgemahnt.

Auf Antrag Gravenreuths erwirkte das Landgericht Berlin eine Einstweilige Verfügung gegen die taz. Die Zeitung musste 663,71 Euro an Gravenreuth zahlen - was sie auch tat. Die Überweisung der taz konnte von Gravenreuth nach eigener Aussage aufgrund unklarer Angaben im Verwendungszweck jedoch nicht eindeutig zuordnen, so dass er diese mit weiteren Forderungen von sich gegen die taz verrechnete, nicht mit der Forderung aus der Einstweiligen Verfügung. Zwei Wochen später pfändete von Gravenreuth die Domain der taz (www.taz.de). Die taz wiederum legte Widerspruch ein, dennoch versuchte Gravenreuth die Domain zu verwerten, so soll er deren Versteigerung geplant haben. Die taz hatte nun genug und erstattete selbst Strafanzeige - wegen versuchten Betrugs, weil von Gravenreuth wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet habe, dass noch nicht gezahlt worden sei.

Es kam zu einer polizeilichen Durchsuchung der Kanzlei von Gravenreuths und tatsächlich fand sich dort ein Fax der taz an von Gravenreuth, dessen Eingang er bestritten hatte. Das Berliner Amtsgericht Tiergarten glaubte ihm nun nicht mehr, dass er nicht gewusst habe, dass ihm das eingeforderte Geld nicht mehr zustand. Das Gericht verurteilte von Gravenreuth zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Dabei berücksichtigte das Gericht auch die Tatsache, dass von Gravenreuth im Jahr 2000 wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, außerdem läuft derzeit ein weiteres Verfahren wegen der Nichtauszahlung von Mandantengeldern. Die Amtsrichterin Nissig sagte laut taz in der Urteilsbegründung: "Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden."

Diese Nachricht verbreitete sich rasch in einschlägigen Internet-Foren - die Verurteilung des Abmahn-Anwalts wurde allgemein mit großer Befriedigung zur Kenntnis genommen. Von Gravenreuth war wegen Serien-Abmahnungen gegen Handyshops, aber auch gegen Verbraucher-Foren und Nutzer von Tauschbörsen bekannt geworden.