Benutzer rolf_berg schrieb:
Ich hoffe ihm fällt beim Duschen im Knast die Seife runter! Und als Zellennachbarn wünsche ich ihm Abgemahnte.
Wieso kann man einem Kriminellen nicht auch gleich Berufsverbot erteilen, wenn dieser selbst Rechtsanwalt ist? Die Bevölkerung muß ja nicht vor der Person geschützt werden sondern vor ihm als Anwalt. Lieber lebenslanges Anwalts-Berufsverbot als Knast.
Stimmt!
Zumal er dem Steuerzahler - uns ! - im Knast weiter Geld kostet.
Den Gefängnistag muss er ja nicht selbst bezahlen, sondern der Staat.
Er futtert und schläft für ein halbes Jahr auf Steuerkosten.
Berufsverbot und Einzug eines Teils seines (bestimmt nicht unbeträchtlichen) (Abmahn)Vermögens.
Das wäre eine adäquate Sanktion.
Dazu eine Arbeitsauflage, Sozialstunden - damit er lernt, wie man sich redlich sein Geld auch verdienen kann.