Kleingedrucktes

Test: Keine AGB von Mobilfunkanbietern einwandfrei

Tester finden immer wieder unzulässige Klauseln
Von dpa / Marie-Anne Winter

Bei genauerem Hinsehen findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aller Mobilfunkanbieter der eine oder andere Fehler. Das berichtet die Stiftung Warentest in Berlin in ihrer Zeitschrift test. Zum Beispiel würden viele Anbieter ihren Kunden nur vier bis sechs Wochen geben, in denen sie eine Rechnung beanstanden könnten, so die Stiftung, die die AGB juristisch hat überprüfen lassen. Eine entsprechende Klausel sei unwirksam, weil das Telekommunikationsgesetz mindestens acht Wochen vorschreibe.

Ein Mangel, der in den AGB verschiedener Anbieter auftritt, sei der Versuch, sich um die Rechnungsprüfung zu drücken, wenn Kunden zuvor eine verkürzte Speicherung der Verbindungsdaten gewünscht haben. Auch dies sei nicht zulässig. Und ein Anbieter verlange laut Warentest von seinen Kunden, dass diese regelmäßig von sich aus die AGB auf Änderungen oder Ergänzungen überprüfen. Dies sei jedoch unzumutbar.