Urteil

Telekom unterliegt im Regulierungsstreit

EuGH: Auch übergangsweise keine genehmigungsfreien Preise
Von AFP / Thorsten Neuhetzki

Im Streit um die Regulierung des Telefonmarktes hat die Bundesnetzagentur einen klaren Erfolg gegen die Deutsche Telekom errungen. Mit einem heute verkündeten Urteil bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Linie der Bundesnetzagentur, dass die Telekom auch während der Neuordnung des Regulierungssystems übergangsweise Preise für Endkunden genehmigen lassen musste. Auch auf andere geltende Auflagen habe die Behörde weiter pochen dürfen. Telekom-Sprecher Andreas Middel sagte in Bonn, der EuGH habe damit ein "ständiges Hin und Her" der deutschen Gerichte beendet. Die Telekom müsse nun prüfen, ob sich daraus rückwirkend Änderungen für die Kunden bestimmter Tarife ergeben. (Az: C-262/06)

Im früheren deutschen und europäischen Recht waren die marktbeherrschenden Unternehmen direkt benannt und die jeweiligen Auflagen genau vorgegeben. Mit einer neuen EU-Richtlinie und dem deutschen Telekommunikationsgesetz von 2004 wurde dieses System komplett geändert. Danach soll die Bundesnetzagentur die verschiedenen Märkte in Abstimmung mit den anderen EU-Ländern und der Kommission analysieren und daraus dann im zweiten Schritt die erforderlichen Auflagen ableiten.

Alte Auflagen haben weiterhin gegolten

In der Übergangszeit weigerte sich die Telekom, für verschiedene neue Endkundenpreise eine Genehmigung nach altem Recht einzuholen. Dabei argumentierte der Telefonriese, die frühere Genehmigungspflicht sei mit dem neuen Gesetz ausgelaufen, nach dem neuen Regulierungssystem sei eine Genehmigungspflicht aber noch nicht angeordnet gewesen.

Wie nun der EuGH entschied, galten die alten Auflagen aber übergangsweise fort. Die neue Richtlinie enthalte zwar keine Übergangsregeln. Aus dem Gesamtzusammenhang der Vorschriften und ihrer Begründung werde aber deutlich, dass das EU-Recht Kontinuität ohne "Rechtslücken" anstrebe. Bestehende Auflagen für marktbeherrschende Telekommunikationsunternehmen sollten daher nicht einfach aufgegeben, sondern Schritt um Schritt durch ein neues Regulierungssystem ersetzt werden.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur ist die Analyse und Neu-Regulierung der Telekommunikationsmärkte inzwischen abgeschlossen. Die im konkreten Streitfall betroffenen Preise für Telefon- und Internet-Pakete sind nach Telekom-Angaben seit Juni 2006 nicht mehr genehmigungspflichtig.