Gericht

Einstweilige Verfügung gegen Arcor wegen Timeshift-Restart

Artec Technologies hat Vorrichtungen und Unterlagen eingesehen
Von Thorsten Neuhetzki

Seit dem Start des eigenen IPTV-Angebotes bietet Arcor eine Option an, die es so bislang auf dem Markt nicht gab: Mit Timeshift Restart lassen sich Sendungen, die man zu spät eingeschaltet hat, noch einmal von vorne ansehen - auch wenn man vor dem Einschalten keinerlei Programmierung vorgenommen hat. Allerdings gab es direkt zum Start die Mitteilung der Diepholzer Firma Artec Technologies, man prüfe eine Patentrechtsverletzung bei diesem Verfahren. Nun geht das Unternehmen einen Schritt weiter und hat beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Artec Technologies sieht sein Patent für zeitversetztes Fernsehen durch die Funktion Timeshift Restart verletzt. Die Rechtsanwälte der Artec Technologies hatten bei dem Landgericht Düsseldorf einen umfangreichen Antrag auf Besichtigung gestellt, in dem die Verdachtsmomente der Patentverletzung detailliert aufgeführt wurden. Das Gericht ist dem Antrag gefolgt und hat Ende Dezember per Beschluss angeordnet, dass Arcor in seinen Räumlichkeiten eine Besichtigung von Vorrichtungen und Unterlagen durch einen Sachverständigen zu dulden hat. Ein Sachverständiger und ein Gerichtsvollzieher haben daraufhin heute die Besichtigung in den Geschäftsräumen der Arcor durchgeführt. Eine Verfügung gegen den Dienst als solchen gibt es derweil nicht, Arcor kann den Service also zunächst weiterhin anbieten.

Allerdings dürfte dieser Dienst kaum auf Interesse bei der Kundschaft stoßen. Denn aktuell sind aus rechtlichen Gründen nur BBC und Bloomberg mit dieser Funktion ausgestattet. Weitere nicht deutlich spannendere Sender sollen, wie vergangene Woche berichtet, in den nächsten Monaten hinzukommen. Für jeden Restart einer Sendung muss der Kunde zudem zuätzlich zahlen. 49 Cent kostet es bei Arcor, die Sendung von Beginn an noch einmal zu schauen.