Kostenfalle

Mega-Downloads sind vor allem teure Downloads

Verbraucherzentrale warnt vor Abonnements für Download-Dienst
Von Björn Brodersen

Die Verbraucherzentrale Sachsen verzeichnet zurzeit viele Beschwerden über Rechnungen des Internetanbieters www.mega-downloads.net. Auf der Website finden die Nutzer Programme zum teilweise als "kostenlos" bezeichneten Download. Allerdings müssen sich die Nutzer für den Download-Dienst anmelden, ehe sie eine Anwendung auf ihren PC herunterladen können. Mit der Anmeldung schließen die Nutzer automatisch ein Testabonnement ab, das in ein kostenpflichtiges, mindestens 24 Monate andauerndes Abonnement mündet, das mit 8 Euro im Monat zu Buche schlägt und laut den AGB jährlich im Voraus bezahlt werden muss – das sind 96 Euro auf einen Schlag.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale haben viele der Ratsuchenden, die häufig über Suchmaschinen wie Google oder über Verlinkungen in der Internet-Tauschbörde eMule - wir berichteten - auf der Download-Seite landeten, einen solchen Vertrag zumindest nicht bewusst abgeschlossen. Viele der dort zum Herunterladen angebotenen Programme - zum Beispiel der Internet-Browser Firefox oder der Musikplayer Winamp - sind im Internet gänzlich frei verfügbar.

Wer jetzt erstmalig auf mega-downloads.net ein Programm herunterladen möchte, wird zunächst auf eine Anmeldeseite weitergeleitet, wo er seine persönlichen Daten hinterlegen muss. Wer auf dieser mit kleinem Text überladenen Seite nicht genau hinschaut, übersieht aber leicht, dass der Betreiber des Angebots – laut Impressum die Firma Blue Byte FZE aus den Vereinigten Arabischen Emiraten – die anfallenden Monatskosten neben der Anmeldemaske benennt. Nach Angaben der auf IT-Recht spezialisierten Anwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen sind diese Hinweise jedoch erst vor kurzem bei einer Website-Überarbeitung hinzugefügt worden. Zuvor hätten die Gestaltung der Website den Eindruck erweckt, dass die Angebote unentgeltlich in Anspruch genommen werden können.

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät: "Nicht zahlen"

Zum Vergrößern auf das Bild klicken Die Verbraucherzentrale Sachsen rät überraschten Rechnungsempfängern, den Betrag nicht zu begleichen und sich nicht von Zahlungsaufforderungen des Anbieters einschüchtern zu lassen. Betroffene sollten vielmehr die Zahlungsaufforderungen mit der Begründung zurückweisen, dass auf diese Art und Weise kein rechtskräftiger Vertrag zustande komme. Als Hilfestellung bietet die Verbraucherzentrale unter anderem einen Musterbrief an, der in den Beratungsstellen erhältlich ist oder auf der Internetseite der Verbraucherzentrale heruntergeladen werden kann.

Die Werbsite mega-downloads.net ist der Verbraucherzentrale schon länger als "Internet-Kostenfalle" bekannt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte im November 2007 ein positives Urteil gegen einen anderen Anbieter einer solchen Internet-Kostenfalle errungen. Die Brüder Schmidtlein verwendeten auf Seiten wie www.p2p-heute.com, www.hausaufgaben-heute.com und ähnlichen eine inhaltsgleiche Passage über den Abschluss eines Abo-Vertrags. Das Darmstädter Landgericht habe dies als irreführend und daher wettbewerbswidrig befunden (Az: 9 O 257/07, nicht rechtskräftig). Empfänger von Rechnungen von mega-downloads.net sollten bei ihren Zurückweisungen der Zahlungsaufforderungen auf das Darmstädter Urteil verweisen.

Je kleiner die Angaben, desto unseriöser das Angebot

Die generelle Frage, ob ein Zahlungsanspruch besteht oder nicht, hängt nach Auskunft der Anwälte von Bösel, Kohwagner & Kollegen unter anderem von der Gestaltung der Internetseite ab und könne daher nur für den konkreten Einzelfall beantwortet werden. Als Faustformel gelte: Je kleiner und versteckter die Angaben zu Preis und Vertragsdauer, desto größer die Chancen des Betroffenen, dass er den in Rechnung gestellten Betrag nicht zahlen müssen. Keine Zahlungspflicht bestehe natürlich für Internetnutzer, die eine solche Seite gar nicht besucht und sich auch nicht für einen solchen Dienst angemeldet haben, oder für minderjährige User, die sich ohne Einwilligung der Eltern für das Angebot angemeldet haben. Dennoch seien Fälle bekannt, in denen auch diese Internetnutzer Rechnungen von unseriösen Anbietern erhalten haben.

Die Berliner Kanzlei ist nach eigener Aussage von ihren Mandanten beauftragt worden, Rechtssicherheit zu schaffen und gegen die Zahlungsaufforderungen vorzugehen. Dazu sammelt sie weiterhin Informationen von Betroffenen. Die Kanzlei weist darauf hin, dass durch eine größere Anzahl an Klägern mehr Druck auf die Betreiber der Website aufgebaut werde. Jeder Kläger müsse aber seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.