Urteil

Fehler beim Online-Banking können teuer werden

Richter: Kunden verzichten auf den Abgleich der Empfängerdaten
Von dpa / Björn Brodersen

Wer eine Überweisung per Online-Banking tätigt und dabei eine falsche Kontonummer angibt, ist sein Geld möglicherweise los. Denn im beleglosen Online-Überweisungsverkehr muss die Empfängerbank keinen Abgleich zwischen der Kontonummer und dem Namen des gewünschten Empfängers vornehmen, hat das Amtsgericht München in einem heute veröffentlichten, bereits rechtskräftigen Urteil klargestellt. In einem solchen Fall sei die Empfängerbank vielmehr berechtigt, die ihr von der überweisenden Bank übermittelten Daten ausschließlich aufgrund der Kontonummer auszuführen. Die Benutzung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mit all seinen Vorteilen beinhalte auch den Verzicht auf einen solchen Abgleich (Az.: 222 C 5471/07).

Im konkreten Fall hatte ein Schuldner auf das Girokonto seines Gläubigers online 1 800 Euro überweisen wollen, doch die versehentlich falsch angegebene Kontonummer gab es tatsächlich - sie gehörte einer Frau. Diese verbrauchte das Geld und konnte es anschließend, weil sie in finanziellen Nöten steckte, nicht mehr zurückzahlen. Das wollte der Mann, der das Geld eigentlich bekommen sollte, nicht hinnehmen. Er verklagte seine Bank, die dafür keine Verantwortung übernehmen wollte, auf Schadenersatz, scheiterte damit aber vor Gericht.

Dennoch kann der Gläubiger aufatmen: Denn sein Anspruch auf Zahlung gegenüber seinem Kunden bestehe weiter, betonte das Gericht. Der Kunde müsse also erneut 1 800 Euro zahlen und kann von Glück sagen, dass es sich nicht um einen größeren Betrag handelte. Allerdings sei er ja auch derjenige gewesen, der den entscheidenden Fehler gemacht habe, wurde in der Mitteilung des Gerichts betont. Wegen der desolaten Finanzsituation der Frau könne er auch nicht erwarten, von ihr das Geld doch noch zurückzubekommen.