Benutzer kammann schrieb:
Anlagekonten sollte man nur einem PC mit "richtigem" TAN-Verfahren (Chip-TAN o.ä) verwalten.
Dem möchte ich zustimmen. Allerdings hätte ich das Adjektiv "richtigem" vor PC gesetzt.
Dadurch ist das TAN-Verfahren eigentlich egal, da getrennt vom eigentlichen Vorgang des Onlinebankings. Ob nun Photo-TAN, Push-TAN, APP-TAN........ ist egal.
Sicher sind die alle.
Da sehe ich eher das Problem in der Person vor dem PC.