Rechtlich

Illegale Tauschbörsen-Nutzung: Ermittlungen gegen Staatsanwalt

Staatsanwalt hatte Verfolgung von Filesharern eingestellt
Von dpa / Thorsten Neuhetzki

Wegen seiner Weigerung, gegen einfache Nutzer von illegalen Internet-Tauschbörsennutzung zu ermitteln, ist der Chef der Wuppertaler Staatsanwaltschaft selbst ins Fadenkreuz der Justiz geraten. Gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt Helmut Schoß werde wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung ermittelt, bestätigte ein Sprecher des Düsseldorfer Generalstaatsanwalts heute einen Bericht der Neuen Rhein Zeitung [Link entfernt] . Nach Bekanntwerden der Linie der Wuppertaler Ermittlungsbehörde waren Strafanzeigen gegen den Ermittler eingegangen.

Es zeichne sich aber eine Einstellung des Verfahrens gegen Schoß ab, ergänzte der Sprecher auf Anfrage. Zur Haltung der Wuppertaler Staatsanwaltschaft könne es zwar abweichende Rechtsmeinungen geben. Ein strafrechtlicher Vorwurf erwachse daraus aber nicht. Die Wuppertaler Staatsanwälte sehen sich von der Musik-, Porno- und Computerspiele-Industrie missbraucht. Die Ermittlungen seien "nicht mehr verhältnismäßig".

Strafanzeigen wurden abgewiesen

Tausende Strafanzeigen wurden von den Behörden in den vergangenen Wochen abgewiesen. Zwar verletze das Herunterladen von Musik oder Filmen das Urheberrecht, dies sei aber keine gravierende Straftat. Die zahllosen Nutzer von Internet-Tauschbörsen entgehen dadurch der Strafverfolgung und teuren Abmahnungen.

Den Rechte-Inhabern gehe es nicht um die Strafverfolgung, sondern lediglich um die Namen der Nutzer, die sie für Abmahnungen verwenden, hatte ein Sprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft die Haltung der Behörde begründet. Um an die Namen der Nutzer zu kommen, müssen die Staatsanwaltschaften beim Internetanbieter den Inhaber der sogenannten IP-Adresse erfragen. In Wuppertal gehen tausende Anzeigen vor der Porno-Industrie ein.