Überwachung

Richterbund sieht BKA-Gesetz skeptisch

Dichte richterliche Kontrolle sei notwendig
Von ddp / Anja Zimmermann

Der Deutsche Richterbund sieht den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zum BKA skeptisch. Das BKA werde zu einer präventiv-polizeilichen Zentralbehörde ausgebaut, sagte der Vorsitzende Christoph Frank der Berliner Zeitung. "Bei diesem Paradigmenwechsel ist es notwendig, die Maßnahmen des BKA einer ausreichend dichten gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen", sagte er.

Bedenken äußerte Frank auch gegen das Ausspähen von Computern. "Ich habe erhebliche Zweifel, dass das vorgesehene System, das im Kern der Polizei selbst überlässt, wann eine Überprüfung durch die Justiz stattfindet, den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt", sagte er.

Die Internetwirtschaft forderte strengere Regeln bei der Online-Durchsuchung. "Auch bei Gefahr im Verzug muss eine Genehmigung mindestens der Staatsanwaltschaft erfolgen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes Bitkom, Bernhard Rohleder, der Zeitung. Unbescholtene Internetnutzer dürften nicht das Vertrauen in den Schutz ihrer Privatsphäre im Internet verlieren. Rohleder monierte unklare Bestimmungen. "Es ist nicht geklärt, ob die Zentralrechner der Internetanbieter durchsucht werden dürfen. Heimliche Zugriffe auf Server der Anbieter lehnen wir ab", sagte er.

Es dürfe nicht nur auf Verdacht überwacht werden

Berlins Innensenator Erhart Körting (SPD) forderte bei den geplanten neuen Befugnissen für das Bundeskriminalamt höhere Hürden. "Unbescholtene dürfen nicht ins Visier der Ermittler geraten", sagte Körting der Zeitung. "Deshalb müssen bei allen präventiven Maßnahmen, die in die Grundrechte eingreifen, Tatsachen vorliegen, die einen Verdacht auf terroristische Straftaten begründen."

Damit werde verhindert, dass schon bei einer Denunziation eine Person ausgespäht werde, sagte Körting. Eine solche Einschränkung sieht der Entwurf dem Blatt zufolge nur bei Online-Durchsuchungen vor. Ansonsten reicht es, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme einer Straftat rechtfertigen.

Körting kritisierte auch, dass nur Geistliche der christlichen und jüdischen Religionsgemeinschaft bei der Ausübung der Seelsorge vor Abhören und Ausspähen geschützt sind. "In einem Staat mit vielen Religionen ist das ein falsches Signal", sagte er. Körting forderte, Geistliche aller Religionen in den Schutz einzubeziehen, zudem Anwälte und Journalisten.