Zuteilung

116 111: Neue Hotline für Jugendliche, die Hilfe benötigen

Zuteilung ist ab sofort wirksam, technische Realisierung muss nun erfolgen
Von Thorsten Neuhetzki

Die Bundesnetzagentur hat dem Verein "Nummer gegen Kummer e. V." die bundesweite Rufnummer 116 111 zum Betrieb einer Jugend-Hotline zugeteilt. Die Hotline wird sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz unter dieser Rufnummer erreichbar sein. Die Zuteilung der Bundesnetzagentur ist sofort wirksam, so dass der Verein umgehend die technische Realisierung veranlassen kann. Der Verein betreibt bereits unter einer 0800-Rufnummer ein telefonisches Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche.

Der Zuteilung war ein öffentliches Ausschreibungsverfahren vorausgegangen. Laut Zuteilungsbescheid muss der Dienst Kindern, die Betreuung und Schutz benötigen, Gelegenheit bieten, ihre Sorgen zu äußern und über Probleme zu sprechen sowie in Notsituationen einen kompetenten Ansprechpartner zu finden.

2007 wurde Sperrnotruf 700 000 Mal genutzt

Rufnummern, die mit 116 beginnen, werden von der EU-Kommission europaweit einheitlich kostenfrei erreichbaren Diensten von sozialem Wert zugeordnet und von den nationalen Regulierungsbehörden für das jeweilige Land zugeteilt. Die 116 111 ist die erste Rufnummer, die die Bundesnetzagentur nach den Vorgaben der EU-Kommission zugeteilt hat. Vor Inkrafttreten der EU-Kommissionsregelung hatte die Bundesnetzagentur als Vorläufer und Muster für die europaweiten Regelungen bereits die 116 116 an den Sperr e.V. für die Sperrung elektronischer Berechtigungen, insbesondere von Kreditkarten, zugeteilt. Diese Rufnummer wurde im vergangenen Jahr 700 000 Mal genutzt.