Flat?

o2 verschickt 16693-Euro-Rechnung an Internet-Pack-L-Kunde

Kunden sollten Werbeaussagen genau prüfen
Von Thorsten Neuhetzki

Ein Hamburger o2-Kunde staunte nicht schlecht, als er eine o2-Rechnung erhielt. 16693 Euro sollte er an seinen Mobilfunkprovider zahlen. Dabei glaubte er, eine Flatrate gebucht zu haben. Doch dem war nicht so.

"Nahezu unbegrenzt surfen" verspricht die Werbung des Münchener Mobilfunkanbieters. Gemeint ist damit der Datentarif Internet Pack L, den o2-Kunden zu ihrem Tarif dazubuchen können. Doch dieser Werbeslogan ist wörtlich zu nehmen. Denn das Internet Pack L ist lediglich ein Volumentarif mit 5 GB, aber keine Flatrate. Wer aber wirklich nur surft, dem reichen 5 GB in aller Regel aus - denn Webseiten verursachen nicht so viel Traffic, dass man die Marke knackt. Nur wer viel downloaded oder IPTV-Dienste nutzt, für die die Geschwindigkeit des HSDPA-Netzes von o2 in Hamburg allemal ausreicht, der erreicht die fünf Gigabyte schnell.

Mit Erreichen der 5-GB-Marke muss der Kunde für jedes weitere Megabyte zahlen. Hierfür werden 50 Cent pro MB berechnet. Entsprechend muss der betroffene Kunde mehr als 32 GB Overtraffic verursacht haben. Nach einem Bericht der Hamburger Morgenpost erließ o2 dem Kunden aber letztlich weite Teile des Rechnungsbetrages. Allerdings nur, nachdem die Verbraucherzentrale Hamburg sich einschaltete. Verbraucherschützerin Edda Castello sagte dazu gegenüber der Zeitung: "Die Art, wie o2 auf den Beschwerdebrief der VZ reagierte, zeigt: Das Mobilfunkunternehmen weiß, dass es im Unrecht ist." "Aus Gründen der Kulanz" hatte o2 sich letztlich mit der Zahlung von 264,50 Euro zufrieden gegeben.

Kunden sollten Vertragsunterlagen genau studieren

Um Ärger zu vermeiden, sollten Kunden ihre Verträge und Tarife genau prüfen. Denn in den Tarifbestimmungen zum betreffenden Datentarif ist für jeden ersichtlich zu lesen, dass es sich nicht um eine Flatrate sondern einen 5-GB-Volumentarif handelt. Was o2 in seinen Werbeaussagen daraus macht, steht dann auf einem anderen Blatt. Doch "nahezu unbegrenzt surfen" heißt auch nicht "unbegrenzt downloaden".